Die Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums enden in Österreich am 30. Juni. Sie fallen mit dem Ende der Corona-Massnahmen zusammen.
30. juni corona verordnung
PCR-Test im Züricher Stadtspital. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zum 30. Juni enden Corona-Massnahmen und -Verordnungen in Österreich.
  • Das machte das Bundesgesetzblatt bekannt.
  • Ein Übergang in allgemeine Regelstrukturen soll so gewährleistet werden.

Das Bundesgesetzblatt machte es kund: Am 30. Juni 2023 enden sämtliche Corona-Massnahmen in Österreich. Und damit auch die diesbezüglichen Verordnungen des Gesundheitsministeriums.

Somit erlischt auch die Meldepflicht einer Covid-infektion und die damit verbundene Verkehrsbeschränkung.

Die aufgehobenen Verordnungen gehen aber noch weiter. Bestimmungen zu Geldstrafen nach dem Covid-19-Massnahmengesetz oder zur Einreise existieren ab dem 30. Juni nicht länger. Die Absonderung Kranker, aber auch Betriebsbeschränkungen für Firmen bei Corona-Fällen fällt auch dem Regelregister.

Das Gesundheitsministerium möchte so wieder einen Übergang in die allgemeinen Strukturen gewährleisten.

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