AfD: Nach Urteil überprüft erstes Bundesland Polizisten
Nach dem Verfassungsschutz-Urteil zur AfD prüft das erste Bundesland, ob Polizisten mit AfD-Mitgliedschaft weiter im Dienst bleiben dürfen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD auf Bundesebene als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Diese Entscheidung basiert auf einem über drei Jahre laufenden Prüfverfahren und einem mehr als 1.000 Seiten starken Gutachten.
Dieses dokumentiert zahlreiche Verstösse gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, darunter ein Menschenbild, das auf rassistischer Ausgrenzung basiert.
Mit dieser Einstufung wird die Partei nun deutlich schärfer beobachtet, als es zuvor beim Status des „Verdachtsfalls“ der Fall war. Das zieht auch weitreichende Konsequenzen für die Überwachung und mögliche Massnahmen nach sich, wie «Tagesschau» berichtet.
Urteil zieht Konsequenzen für AfD mit sich
Die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz sorgt bundesweit für politische Schockwellen. Experten betonen, dass diese Hochstufung die rechtlichen Hürden für nachrichtendienstliche Überwachungsmassnahmen weiter senkt.

Die AfD bezeichnet die Entscheidung als politisch motiviert und hat bereits angekündigt, juristisch gegen die Einstufung vorzugehen. Die Partei sieht sich aber mit einer breiten Front von Kritikern konfrontiert: Diese betrachten die Entscheidung des Verfassungsschutzes als längst überfällig, wie «Euronews» berichtet.
Die Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt waren bereits zuvor als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Nun folgt die Bundespartei, was die Debatte um die Rolle von Parteimitgliedern im öffentlichen Dienst neu entfacht.
Hessen prüft AfD-Mitgliedschaft bei Polizei und Beamten
Als erstes Bundesland reagiert Hessen auf das neue Urteil. Innenminister Roman Poseck (CDU) kündigte an, die Eignung von AfD-Mitgliedern im Staatsdienst, insbesondere bei der Polizei, zu überprüfen.
Er erklärte: «Wir werden prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat.»

Er führt laut der «Bild» weiter aus: «Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.»
Prüfung soll bundesweit geschehen
Poseck strebt eine einheitliche, bundesweite Linie an und will das Thema auf die nächste Innenministerkonferenz bringen. Auch Bayern unterstützt den Vorstoss.
Ministerpräsident Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann betonen: Es müsse geprüft werden, welche Konsequenzen die neue Einstufung für AfD-Mitglieder im Staatsdienst hat.
Nach Expertenmeinung ist die Mitgliedschaft in einer als rechtsextremistisch eingestuften Partei nicht automatisch ein Entlassungsgrund. Es müsse stets eine Einzelfallprüfung erfolgen: Bei dieser sollten die Persönlichkeit, das Verhalten und die konkrete Tätigkeit des Beamten berücksichtigt werden, wie die «Tagesschau» betont.
Rechtliche Grundlagen und politische Reaktionen
Beamte in Deutschland haben eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat. Sie müssen aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten und dürfen sie nicht neutral behandeln oder gar bekämpfen.
Um einen Beamten aus dem Dienst zu entfernen, ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht erforderlich. Die Bewertung des Verfassungsschutzes allein reicht nicht aus, es wird eine Gesamtbetrachtung vorgenommen, wie «Tagesschau» erläutert.
Der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erwartet eine gerichtliche Überprüfung der Einstufung. Er betont, dass das Gutachten des Verfassungsschutzes eine weitere Beobachtung der AfD zwingend mache, wie «Euronews» berichtet.
Einheitliche Linie gefordert
Die Debatte um AfD-Mitglieder im Staatsdienst ist mit dem Urteil des Verfassungsschutzes neu entbrannt. Experten fordern eine bundesweit einheitliche Regelung, um Rechtssicherheit für Beamte und Behörden zu schaffen.
Die nächste Innenministerkonferenz wird voraussichtlich entscheidende Weichen für den Umgang mit AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst stellen.