Masken-Mann stört Weihnachts-Gottesdienst im Kölner Dom

Elena Hatebur
Elena Hatebur

Deutschland,

Ein ungewöhnlicher Zwischenfall hat an Heiligabend die Christvesper im Kölner Dom kurzzeitig unterbrochen. Vor dem Altar tanzte plötzlich ein maskierter Mann.

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Während des Weihnachtsgottesdienstes im Kölner Dom sorgte ein maskierter Mann für Aufsehen. - Instagram / @nico_ibiza_cgn

Das Wichtigste in Kürze

  • An Heiligabend wurde der Weihnachts-Gottesdienst im Kölner Dom gestört.
  • Ein maskierter Mann mit Plüschohren legte vor dem Altar eine Tanzeinlage ein.
  • Der Störenfried wurde aus der Kirche begleitet.

Stille Nacht, heilige Nacht? Von wegen!

Im Kölner Dom war an Heiligabend festliche Stimmung eingekehrt, als ein ungewöhnlicher Gast den Gottesdienst unerwartet unterbrach.

Tausende Menschen hatten sich versammelt, um die christliche Tradition gemeinsam zu feiern. Plötzlich rückte ein maskierter Mann in den Mittelpunkt, wie das Video eines Instagram-Nutzers zeigt.

Gehst du an Weihnachten in die Kirche?

Der Gottesdienst war längst im Gange, als die schwarz gekleidete Person aus der Masse nach vorne ging. Mit einer auffälligen goldenen Maske, ergänzt durch Plüschohren, schritt der unbekannte Mann zum Altar.

Tanzeinlage vor dem Altar

Die Polizei Köln bestätigte den Vorfall gegenüber der «Bild». Vor dem Altar startete der Mann eine kurze Tanzeinlage, ehe die Ordner des Doms einschritten. Die sogenannten Domschweizer begleiteten den Mann anschliessend nach draussen.

Nach dem Zwischenfall setzte sich der Weihnachtsgottesdienst fort, wenn auch mit einem leisen Erstaunen unter den Gästen. Die Polizei musste nicht eingreifen, auch Verletzte gab es keine.

Bislang ist unklar, was die Absicht des maskierten Mannes war. Ob es sich um eine spontane Mutprobe oder eine geplante Aktion handelt, lässt sich derzeit nicht sagen. Laut Angaben der Polizei wurde bisher keine Strafanzeige erstattet.

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Kommentare

User #5513 (nicht angemeldet)

Er wollte doch nur etwas woknes bringen

User #5712 (nicht angemeldet)

Das Stören einer Messe kann in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

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