91-Jährige erstickt – Lebenslange Haft für Slowaken
Ein 52-jähriger Slowake hatte im September 2024 eine 91-Jährige Wienerin erstickt und vergewaltigt. Der massiv vorbestrafte Täter muss lebenslang in Haft.

Im September drang ein 52-jähriger Slowake in ein Gartenhaus in Wien-Floridsdorf ein und tötete dort eine 91-jährige Frau. Der Täter war tagelang laut «Der Standard» in der Kleingartensiedlung auf der Suche nach einer Gelegenheit gewesen.
Ursprünglich hatte er eine jüngere Nachbarin im Visier, doch entschied sich letztlich für die alleinlebende Seniorin. Der Mann brach das Türschloss mit einer Zange auf und legte Feuer, um die Tür zu öffnen.
Täter vergang sich auch sexuell an der 91-Jährigen Wienerin
Im Schlafzimmer überraschte er die schlafende 91-Jährige, schlug sie mit einer Zange und erstickte sie schliesslich mit einem Polster. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten dauerte der Todeskampf der Frau mehrere Minuten und war von grosser Qual geprägt.

Nach der Tat raubte der Täter Geld und Schmuck aus dem Haus und beging zudem sexuelle Übergriffe am Opfer. Erst gegen Morgen verliess er das Gartenhaus und reiste zurück in die Slowakei.
Die Polizei konnte ihn später anhand von DNA-Spuren und Fingerabdrücken identifizieren und festnehmen, wie «ORF» berichtet. Nun wurde er von einem Gericht verurteilt.
Die Vorgeschichte des Täters
Der Angeklagte war bereits mehrfach wegen schwerer Gewaltdelikte vorbestraft und hatte einen Grossteil seines Erwachsenenlebens im Gefängnis verbracht. Bereits im Alter von 20 Jahren hatte er in seiner Heimat einen Mann getötet und dafür zwölf Jahre Haft erhalten.

Nach seiner Entlassung setzte er laut «OE24» seine kriminelle Laufbahn in Österreich fort. 2008 wurde er wegen Raubüberfällen auf ältere Frauen zu weiteren 13 Jahren Haft verurteilt.
Auch im Gefängnis wurde der Mann erneut gewalttätig, sodass sich seine Haftzeit verlängerte. Erst im Januar 2024 wurde er in der Slowakei wieder entlassen und kehrte wenige Monate später nach Wien zurück.
Der Prozess und das Urteil
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig und schilderte die Tat in allen Einzelheiten. Er habe bewusst auf ein Opfer gewartet, das sich leicht überwältigen liess.

Auf die Frage der Richterin, warum er die Tat begangen habe, antwortete er, er könne es sich selbst nicht erklären. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft und ordnete zusätzlich seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an.
Die Richterin betonte die besondere Gefährlichkeit des Angeklagten und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, der Täter akzeptierte die Strafe und äusserte den Wunsch, sie in Österreich abzusitzen.