«Zerstört Stadtbild»: Ärger über Bahnhof-Bettler in St. Gallen

Franz Welte
Franz Welte

Stadt St. Gallen,

Im «Stadtmelder» wird die zunehmende Bettelei rund um den Bahnhof St. Gallen kritisiert. Die Stadt kann kaum dagegen vorgehen.

Bettler Bahnhof St. Gallen
Bettlerinnen und Bettler im Umfeld des Bahnhofs St. Gallen werden kritisiert. - St. Galler Nachrichten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die zunehmende Bettelei rund um den Bahnhof St. Gallen sorgt vermehrt für Ärger.
  • «Es ist mühsam und zerstört das Stadtbild», ist unter anderem zu hören.
  • Die Stadt kann kaum dagegen vorgehen.

Die Vielzahl von Bettlerinnen und Bettlern mag lästig sein, doch ihre Tätigkeit kann nicht generell unterbunden werden. Nach wie vor verboten ist indessen, in organisatorischer Weise zu betteln, andere Personen zum Betteln zu schicken sowie beim Betteln täuschende oder unlautere Methoden anzuwenden.

Zudem ist es nicht erlaubt, unter Störung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung im öffentlichen Raum zu betteln. Dabei ist insbesondere verboten, in aggressiver Weise sowie an bestimmten neuralgischen Örtlichkeiten zu betteln.

Solche Örtlichkeiten sind etwa Ein- und Ausgänge von Ladengeschäften und Restaurants sowie Geld-, Zahlungs- und Fahrkartenautomaten, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und Märkte.

Sogar genaue Abstände sind festgelegt: Verboten ist das Betteln etwa innerhalb von fünf Metern um Geld-, Zahlungs- und Fahrkartenautomaten, um Ein- und Ausgänge von Ladengeschäften, Banken, Poststellen, Museen, Theatern, Kinos und WC-Anlagen. Geahndet werden diese Verstösse mit Ordnungsbussen von 40 und 60 Franken.

Bettler
Es ist nicht erlaubt, unter Störung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung im öffentlichen Raum zu betteln. (Symbolbild) - keystone

Dennoch sind gemäss «Stadtmelder» an der unteren Gutenbergstrasse zwischen Postgebäude und «Merkatorium»-Gebäude sowie Bahnhof und Treppe neben der Migros bis zu sechs Bettlerinnen und Bettler auf beiden Seiten festgestellt worden.

«Es ist mühsam und zerstört das Stadtbild. Ich fühle mich extrem unwohl. Zudem halten sie sich nicht an die Mindestabstände. Wann nimmt das endlich ein Ende oder müssen wir Bürger uns darum kümmern?» fragt der gleiche «Stadtmelder».

Bussen im Wiederholungsfall

Nach Dionys Widmer, Medienbeauftragter der Stadtpolizei St. Gallen, setzt die strafrechtliche Ahndung eine wiederholte Widerhandlung voraus.

So kam und kommt es bei Verstössen zunächst zu Informationen über die im Polizeireglement festgelegten Bettelverbotsorte und damit verbundene Wegweisungen, da nicht angenommen werden kann, dass die Bettlerinnen und Bettler zuerst die Vorschriften konsultieren.

Die Auswärtigen erfahren meist nur, dass Betteln in St. Gallen nicht mehr generell verboten ist. Im Wiederholungsfall wurde und wird aber gebüsst, wie es das Reglement vorsieht, erklärt Widmer weiter.

Die entsprechenden Wegweisungen der Stadtpolizei beliefen sich beim noch generellen Verbot im Jahr 2023 auf 20, im Jahr 2024 auf 50 und im letzten Jahr mit den neuen Vorschriften auf 125. Die Polizei war also letztes Jahr besonders aktiv, um die neuen Vorschriften durchzusetzen.

Aggressives Betteln

Natürlich ist es nicht immer einfach, die Grenze zum aggressiven Betteln zu ziehen. Wenn eine junge Frau laufend ältere Männer mit «Hätten Sie mir zwei Franken …» anspricht, wie jüngst auf dem Marktplatz geschehen, so kann noch nicht von einem aggressiven Verhalten ausgegangen werden.

Wenn aber eine Frau durch eine Bettlerin angehalten wird, nach Darlegung von angeblichen Lebensproblemen 50 Franken übergibt, aber danach ihre Tasche von der Bettlerin festgehalten wird, um wohl noch mehr zu bekommen, liegt zumindest aggressives Verhalten, wenn nicht Nötigung vor.

Wegen des Festhaltens ihrer Tasche getraute die Frau sich nicht, sich zu entfernen. Neulich geschah dies an der Teufenerstrasse.

Stören dich Bettler in Schweizer Städten?

Dank des Einsatzes von Privatdetektiv Sterios Vlachos, der die für die Passantin ungemütliche Situation beobachtet hatte, konnte das Einwirken beendet und durch ihn die Polizei vor Ort gerufen werden. Sie traf rasch ein und nahm die Frau zur näheren Abklärung mit auf den Polizeiposten.

Ärger lösen auch Bettler aus, die bei Ablehnung einer Spende Beschimpfungen ausstossen, was immer häufiger vorkommt, wie dem «Stadtmelder» ebenfalls entnommen werden kann. In solchen Fällen ist es möglich, Anzeige wegen Beschimpfung zu erstatten, wie uns Widmer informiert.

Menschenrechte tangiert

Durch die Zunahme des Bettelns ist der Ruf nach Wiedereinführung des generellen Bettelverbots laut geworden. Doch das ist aufgrund der Menschenrechtskonvention nicht möglich, weshalb die Stadt das 2010 eingeführte Verbot aufheben musste.

Grundlage dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 2021: Eine Frau aus Rumänien, die in Genf wiederholt gebettelt hatte, war mit 500 Franken gebüsst und ersatzweise für fünf Tage inhaftiert worden.

Der EGMR befand, diese Sanktion verletze die Menschenwürde und damit die Europäische Menschenrechtskonvention. Zur Menschenwürde gehöre es, in einer verletzlichen Lage betteln zu dürfen, um grundlegende Bedürfnisse zu decken; die harte Bestrafung sei nicht durch genügend gewichtige öffentliche Interessen gerechtfertigt gewesen.

Dieser Artikel ist zuerst in den «St. Galler Nachrichten» erschienen.

Kommentare

User #5603 (nicht angemeldet)

Busse im Wiederholungsfall gilt für den normal Bürger nicht,. Diskriminiert der Staat seine Steuer und Bussenzahler

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