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3G-Regel im Bundestag gilt vorerst bis Jahresende

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Deutschland,

Der Bundestag tagt im Plenum und in den Ausschüssen vorerst bis Jahresende unter Beachtung der so genannten 3G-Regel.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Regelung unter anderem für Plenarsaal und Ausschusssäle.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung werde in Kürze in Kraft treten, teilte die Pressestelle des Deutschen Bundestags am Freitag mit. Wer den Plenarsaal und die Pressetribünen sowie die Westlobby und die Ausschusssäle betritt, muss demzufolge «stets einen aktuellen 3G-Nachweis» bei sich führen, also geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sein.

Der Bundestag tritt das nächste Mal am kommenden Donnerstag zusammen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die erste Beratung über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Die 3G-Regel galt bereits für die konstituierende Sitzung des Bundestags am 26. Oktober. Weil mehr als 20 AfD-Abgeordnete es abgelehnt hatten, einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test vorzulegen, mussten sie auf der Tribüne Platz nehmen. An den Abstimmungen über das neue Parlamentspräsidium konnten sie gleichwohl teilnehmen. Dabei gab es allerdings Verzögerungen, da auf der Tribüne schriftlich abgestimmt werden musste statt über das normale elektronische System.

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