Threema muss keine Vorratsdaten speichern

Anna Baumert
Anna Baumert

Lausanne,

Der Instant-Messaging-Dienst Threema muss keine Vorratsdaten von Nutzern speichern. Dies hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden.

threema WhatsApp
Die Threema-App kostet jeden Nutzer vier Franken. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das EJPD musste vor dem Schweizerischen Bundesgericht eine Niederlage einstecken.
  • Dieses entschied, dass Threema keine Fernmeldedienstanbieterin ist.
  • Somit müssen keine Vorratsdaten der Nutzer gespeichert werden.

Das Schweizerische Bundesgericht hat zugunsten von Threema entschieden: Der Instant-Messaging-Dienst muss somit auch künftig keine Vorratsdatenspeicherung praktizieren. Dies hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gefordert.

Den Richtern zufolge handelt es sich bei dem Messenger nicht um einen Fernmeldedienstanbieter. Dies berichtet «Watson» unter Berufung auf den Entscheid des Bundesgerichts. Somit gelten in diesem Fall die Überwachungspflichten nicht.

Der Instant-Messaging-Dienst wird vom Portal folgendermassen zitiert: «Der Versuch der Behörden, ihren Einflussbereich erheblich auszuweiten, um Zugriff auf noch mehr Nutzerdaten zu erhalten, ist somit endgültig gescheitert.»

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

whatsapp kettenbrief
215 Interaktionen
«Soeben verlassen»
WhatsApp Signal Telegram
203 Interaktionen
Threema, Signal & Co.
Threema Chat app
Mehr Transparenz
Grease Thunerseespiele
In Thun

MEHR IN NEWS

Handschellen
Pfäffikon SZ
hund après-ski vier pfoten
4 Interaktionen
Schnappen droht
1 Interaktionen
Spreitenbach AG
Balthasar Glättli
29 Interaktionen
Bye-bye Bundesbern

MEHR AUS LAUSANNE

Flagge Waadt
1 Interaktionen
Lausanne
Ausgleichskasse
5 Interaktionen
Lausanne
UBS
Zu AT1-Anleihen