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Meta-KI: So können Nutzer gegen die Verwendung von Daten vorgehen

Fabia Söllner
Fabia Söllner

Deutschland,

Meta will ab 27. Mai Nutzerdaten für KI nutzen. Wer das verhindern will, muss jetzt handeln.

Die irische Datenschutzbehörde verhängt Geldstrafen in Höhe von 390 Millionen Euro gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta.
Die irische Datenschutzbehörde verhängt Geldstrafen in Höhe von 390 Millionen Euro gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta. - Gian Ehrenzeller/KEYSTONE/dpa

Meta plant, ab dem 27. Mai 2025 öffentliche Daten volljähriger Nutzer von Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Systeme zu verwenden. Das betrifft Posts, Fotos, Kommentare und andere öffentlich sichtbare Inhalte.

Private Nachrichten und WhatsApp-Daten bleiben davon unberührt, wie «Tagesschau» berichtet.

Wer verhindern möchte, dass eigene Inhalte für KI-Zwecke genutzt werden, muss bis spätestens 26. Mai 2025 aktiv widersprechen. Das geht unkompliziert über ein Online-Formular, das für Facebook und Instagram jeweils separat auszufüllen ist.

instagram
Meta AI ist jetzt auch für WhatsApp und Instagram in Europa verfügbar. - Jens Büttner/dpa/dpa-tmn

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, die Frist unbedingt einzuhalten, da ein späterer Widerspruch keine rückwirkende Wirkung hat.

Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Nach dem 26. Mai eingereichte Widersprüche verhindern lediglich, dass künftig veröffentlichte Inhalte für das KI-Training verwendet werden.

Bereits genutzte Daten bleiben im System, wie der Bremer Landesdatenschutzbeauftragte bestätigt.

Gerichtsurteil und Rechtslage

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Meta die Daten europäischer Nutzer für KI-Trainingszwecke verwenden darf. Das Gericht sieht darin keinen Verstoss gegen EU-Recht.

Meta beruft sich auf ein «berechtigtes Interesse» nach der Datenschutzgrundverordnung, wie «ZEIT ONLINE» berichtet.

Hast du der Nutzung schon aktiv widersprochen?

Die zuständige irische Datenschutzbehörde hat das Vorgehen geprüft und Verbesserungen im Widerspruchsverfahren durchgesetzt. Trotzdem bleibt die Nutzung der Daten ohne explizite Zustimmung zulässig, sofern kein aktiver Widerspruch erfolgt.

Kritik von Datenschützern und Verbraucherschützern

Verbraucherschützer kritisieren vor allem die enge Frist und das Opt-out-Verfahren. Marcus Wewer von der Verbraucherzentrale Bremen hält es für problematisch, dass Nutzer aktiv widersprechen müssen und nicht standardmässig gefragt werden.

Auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz rät zum schnellen Handeln, um die eigenen Daten zu schützen.

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