Kelber kritisiert Umsetzung von 3G am Arbeitsplatz

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Deutschland,

Die 3G-Regel soll am Arbeitplatz gelten. Dafür müssen Arbeitgeber auch Daten erfassen. Um den Datenschutz hat sich der Gesetzgeber aber keine tieferen Gedanken gemacht, kritisiert Datenschützer Kelber.

Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) bei einer Pressekonferenz. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) bei einer Pressekonferenz. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat die neuen 3G-Regeln am Arbeitsplatz kritisiert.

Einige Bestandteile der neuen gesetzlichen Regeln zur Kontrolle des Impf-, Genesenen- oder Teststatus (3G) durch die Arbeitgeber seien «fehlerhaft», erklärte Kelber am Freitag in Berlin.

Ausserdem verzichte das Gesetz auf datenschutzfreundliche Regelungen. Es bestehe nun das unnötige Risiko datenschutzrechtlicher Fehler, die bei Klagen vor Gerichten zu Verzögerungen führen könnten. «Der Pandemiebekämpfung würde das massiv schaden.»

Kelber befürwortet grundsätzlich 3G am Arbeitsplatz, stört sich aber an der Umsetzung. «Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überhaupt eine Kontrolle zu ermöglichen.» Stattdessen seien die Unternehmen nun dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines Bussgeldes zur Kontrolle der Beschäftigten verpflichtet worden. Trotzdem sehe der Gesetzentwurf keine Schutzmassnahmen für die Daten der Beschäftigten vor.

Konkret bemängelt Kelber, dass es keine Pseudonymisierungsmassnahmen und keine Schweigepflicht der kontrollierenden Personen gegenüber dem Arbeitgeber gebe, damit die Erkenntnisse nicht zweckwidrig genutzt werden könnten. Nach Auffassung des Bundesbeauftragten wäre es ausreichend, 3G-Daten der Beschäftigten für eine Zutrittskontrolle zu prüfen und diese dann nach Zutritt oder am Ende des jeweiligen Tages zu löschen.

Auch die Kontrolle der 3G-Regelung wäre deutlich datenschutzfreundlicher umsetzbar gewesen, meinte Kelber: «Ich bin der Auffassung, dass auch für dieses Gesetz grundsätzlich keine längerfristige Speicherung der personenbezogenen 3G-Daten bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erforderlich ist. Für die Zutrittskontrolle genügt ein "Abhaken". Für die "regelmässige Dokumentation", ob die Zutrittsvoraussetzungen eingehalten werden, reicht es aus, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nachprüfbare Prozesse etabliert haben.»

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