Spionage? Behörde will Katzen-Futterautomat mit Kamera verbieten
Ein smarter Futterautomat wird in Deutschland zum Fall für die Justiz. Die Bundesnetzagentur sieht darin ein Spionagegerät und verbietet den Verkauf.

Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland sorgte ein smarter Futterautomat für Streit.
- Die Bundesnetzagentur sah darin ein verbotenes Spionagegerät.
- Ein Gericht erlaubt den Verkauf vorerst weiter.
Eigentlich soll der «Smart Pet Feeder» Hund oder Katze versorgen. Doch der Futterautomat kann deutlich mehr als nur Trockenfutter ausspucken.
Das Gerät besitzt eine Kamera, ein Mikrofon und WLAN. Über eine App können Tierhalter ihr Haustier aus der Ferne beobachten, mit ihm sprechen und Futter ausgeben.
Genau das wurde dem smarten Helfer in Deutschland zum Verhängnis.
Behörde sieht Spionagegefahr
Die Bundesnetzagentur nahm den Futterautomaten ins Visier. Die deutsche Behörde überwacht unter anderem den Telekommunikationsmarkt und geht auch gegen verbotene Spionagegeräte vor.
Für sie war der «Smart Pet Feeder» problematisch. Denn mit Kamera und Mikrofon könnten nicht nur Haustiere, sondern auch Menschen aufgenommen werden, ohne dass sie davon wissen.

Die Behörde verbot deshalb den Verkauf des Geräts. Hätte die Anbieterin es trotzdem weiter verkauft, hätte sie 10'000 Euro zahlen müssen, umgerechnet rund 9400 Franken.
Zuvor wurde sogar eine ungewöhnliche Lösung vorgeschlagen: Auf dem Gerät sollte ein gut sichtbares, fluoreszierendes Kamera- und Mikrofon-Symbol angebracht werden.
Die Anbieterin wehrte sich jedoch gegen das Verkaufsverbot und zog vor Gericht.
Gericht sieht keinen heimlichen Spion
Dort hatte die Bundesnetzagentur keinen Erfolg.
Für die Richter ist entscheidend, dass der Futterautomat seine Funktionen nicht versteckt. Kamera und Lautsprecher seien am Gerät sichtbar.
Auch der Zweck sei klar: Mit einem smarten Futterautomaten sollen Besitzer ihr Haustier aus der Ferne versorgen, beobachten und mit ihm kommunizieren können.
Das unterscheidet das Gerät etwa von einer Kamera, die heimlich in einem gewöhnlichen Alltagsgegenstand versteckt wird.
Bereits das Verwaltungsgericht Köln stoppte das Verkaufsverbot. Nun wies auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Beschwerde der Bundesnetzagentur zurück.
Damit darf der Futterautomat vorerst weiter verkauft werden. Endgültig entschieden ist der Streit damit aber noch nicht.
Auch Winkekatzen im Visier
Ganz unbegründet sind die Sorgen der Bundesnetzagentur allerdings nicht. Die Behörde warnt seit Jahren vor smarten Alltagsgegenständen, mit denen Menschen heimlich aufgenommen werden können.
Dabei stiess sie bereits auf allerlei Kuriositäten. Darunter waren etwa Blumenkörbe mit Spionagekamera, Rasierapparate mit Videofunktion oder mit Kameras ausgestattete Alltagsgegenstände.
Auch Futter- und Leckerliautomaten nimmt die Behörde ausdrücklich unter die Lupe, wenn diese Bilder oder Ton unbemerkt übertragen können.
















