EuGH pocht auf «Neutralität des Internets»

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Luxemburg,

Der europäische Gerichtshof verkündet ein wegweisendes Urteil: Internetanbieter dürfen die Datenrate nicht abhängig davon machen, welcher Dienst genutzt wird.

Server Schweden
Serverraum in Schweden. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein ungarischer Netzanbieter bot Datenpakete, wo Dienste wie Spotify bevorzugt wurden.
  • So wurden Daten ab einem bestimmten Punkt gedrosselt – nur nicht für ausgewählte Services.
  • EuGH-Entscheid: Das ist unrechtmässig und fördert die Monopolisierung etablierter Dienste.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) pocht auf die Neutralität der Internetzugangsdienste. Sie dürfen keine Pakete anbieten, die bestimmte Anwendungen wie etwa soziale Netzwerke oder Musikstreamingdienste bevorzugen. Dies entschied der EuGH am Dienstag in Luxemburg. (Az: C-807/18 und C-39/19)

Mit ihrem Grundsatzurteil legten die obersten EU-Richter erstmals eine Internet-Verordnung aus 2015 aus. Diese schreibt die «Neutralität des Internets» fest.

Facebook, WhatsApp, Spotify u.Co wurden bevorzugt

Auf dem Prüfstand standen Tarife des ungarischen Unternehmens Telenor, dort einer der wichtigsten Anbieter von Internetzugangsdiensten. Das Unternehmen bietet Datenpakete in den Versionen «MyChat» und «MyMusic» an.

Dabei ist der allgemeine schnelle Internetzugang auf ein Gigabyte begrenzt, danach ist der Zugang erheblich langsamer. Von dieser Drosselung werden verschiedene Dienste ausgenommen: bei «MyChat» etwa Facebook, WhatsApp, Twitter und Instagram, bei «MyMusic» Deezer, Apple Music oder Spotify.

Spotify Logo
Bei der Grösse des Unternehmens wie der Musik-Dienst Spotify es hat, sind bei einer Störung viele Menschen betroffen. - dpa

Die ungarische Regulierungsbehörde hielt dies für unzulässig und verbot diese Tarife. Telenor klagte, und das zuständige Gericht in Budapest legte den Streit dem EuGH vor.

Europäischer Gerichtshof gibt ungarischer Behörde recht

Der bestätigte nun die Einschätzung der ungarischen Behörde. Ziel des Neutralitätsgebots seien der freie Zugang und die freie Wahl der Nutzer im Internet. Die hier strittigen Datenpakete seien geeignet, diese Rechte der Endnutzer einzuschränken.

Facebook Twitter Icons
Die Smartphone-Icons der Social-Media-Plattformen Facebook und Twitter auf einem Handybildschirm. - Pixapay

Sie erschwerten den Zugang zu nicht beteiligten Angeboten, auch nicht beteiligten Chat- oder Musikangeboten. Die beteiligten Dienste würden dagegen bevorzugt.

Zugang zu alternativen Diensten solle nicht erschwert werden

Je mehr Nutzer Datenpakete wie «MyChat» und «MyMusic» abonnieren, desto mehr könne dies auch zu einer Konzentration führen. Damit würde der Zugang zu alternativen Diensten erschweren.

Der EuGH betonte, dass dieser Grundsatz einer «nichtdiskriminierenden Behandlung des Verkehrs» im Internet unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten ist. Er gilt demnach auch dann, wenn solche Datentarife den Wünschen und dem Nutzungsverhalten der Kunden entsprechen.

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