Datenzugang für Endverbraucher und Produzenten von Strom begrüsst
Die Mehrheit der Parteien begrüsst den mit der Revision der Stromversorgungsverordnung vorgesehenen besseren Zugang für Endverbraucher und Produzenten zu ihren Messdaten. Dagegen lehnen sie in der Vernehmlassung die Abwälzung der Einführungskosten der Datenaufbereitung auf die Netzkosten ab.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Revision der Stromversorgungsverordnung soll es Endverbrauchern, Erzeugern oder Speicherbetreibern ermöglichen, ihre Messdaten beim Abruf nicht nur einzusehen, sondern auch herunterzuladen.
Die Vernehmlassung endete am Sonntag.
SP, GLP und FDP begrüssen diese geplanten Änderungen der Verordnung. Dass künftig allen Endverbrauchern und Produzenten der Zugang zu ihren Messdaten garantiert werde, sei bereits in der Umsetzung der Energiestrategie 2050 ein Anliegen gewesen.
Die SVP lehnt dagegen die Vorlage in der vorliegenden Form ab. Die Anpassung sei unnötig. Bereits heute sei der Zugang in Echtzeit für Endnutzer vorgesehen. Die Vorlage biete keinen Mehrwert und führe zudem zu massiven Zusatzkosten, die wohl vollständig den Bürgerinnen und Bürgern verrechnet würden.
Im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie 2050 wurde gesetzlich festgelegt, dass bis Ende 2027 überall in der Schweiz intelligente Strommesssysteme (Smart Meter) installiert werden. Den Verteilnetzbetreibern sowie den Endverbrauchern und Produzenten ist so der Zugang zu ihren Messdaten garantiert. In der Praxis wird dieser Zugang heute jedoch unterschiedlich gehandhabt.
Dass die Daten nicht nur eingesehen, sondern auch heruntergeladen werden können, ist nach Ansicht der SP ein wichtiger Schritt, um die Entwicklung der dezentralen, erneuerbaren Stromproduktion und der damit verbundenen Innovationen zu ermöglichen und weiterzuentwickeln. Denn Stromkonsumenten würden immer öfter auch zu Stromproduzenten. Für diese sei es wichtig, dass sie möglichst umfassend, einfach und direkt auf ihre Verbrauchs- und Erzeugungsdaten zugreifen könnten.
Die GLP begrüsst, dass der Zugang der Endverbraucher zu den von Smart Metern erfassten Messdaten verbessert werden soll. Dass die Energieversorgungsunternehmen die Kosten für die Einführung der Datenvisualisierung und Datenaufbereitung über die Netzkosten abwickeln könnten, sei jedoch abzulehnen, da dies zu einer Marktverzerrung führe.
Schon heute besteht laut GLP das Problem, dass Energieversorgungsunternehmen ihre Messkosten zum Teil nicht transparent auswiesen und verschiedene Kosten über die Netzkosten abwälzten. Das führe zu einer Verzerrung der Kosten und zu Intransparenz in den Werteflüssen. Diese Marktverzerrung benachteilige vor allem die von den Energieversorgungsunternehmen unabhängigen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch.