Minderheitenrechte: Australien soll Inselbewohner entschädigen

Keystone-SDA
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Genève,

Gemäss dem UN-Menschenrechtsausschuss soll Australien die Bewohner der Torres-Strait-Inseln entschädigen. Die Regierung habe sie unzureichend geschützt.

australien
280 Einwohner von Tuvalu können pro Jahr mit einem Sondervisum nach Australien einwandern. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vereinten Nationen haben entschieden: Australien hat Minderheitenrechte verletzt.
  • Der Staat habe die Bewohner einer Inselgruppe unzureichend vor dem Klimawandel geschützt.

Laut einem Entscheid der Vereinten Nationen hat Australien Inselbewohner im Pazifik zu lange ungenügend vor den Auswirkungen des Klimawandels geschützt. Deshalb sei der Staat verpflichtet, Bewohner der Torres-Strait-Inseln zu entschädigen. Dies war dem Entscheid des UN-Menschenrechtsausschusses am Freitag zu entnehmen.

Das Gremium, überwacht die Einhaltung von international vereinbarten, bürgelichen und politischen Rechten. Acht Inselbewohner hatten sich an den Menschenrechtsausschuss gewandt.

Australien Menschenrechtsausschuss
Gemäss dem Entscheid hat Australien die Minderheitenrechte der Indigenen verletzt, indem der Staat sie unzureichend vor den Auswirkungen des Klimawandels geschützt hat. (Symbolbild) - Keystone

In ihrer Klage argumentierten sie dafür, dass die Kultur und das Leben auf der Inselgruppe in Gefahr seien: Die Regierung habe sie nicht ausreichend vor dem steigenden Meeresspiegel und häufigeren Überschwemmungen geschützt.

Australien habe Minderheitenrechte verletzt

Die Menschenrechtskommission berücksichtigte, dass seit 2019 ein staatliches Programm zur Errichtung von Uferdämmen auf den Inseln läuft. Die Massnahme sei jedoch zu spät erfolgt, hiess es. Die für die Einwohner wichtigen Obstbäume, Gärten und Begräbnisstätten seien bereits der Zerstörung ausgesetzt.

Minderheitenrechte sowie die Rechte auf Wohnung, Privatleben und Familie seien verletzt worden. Gemäss dem UN-Vertrag über bürgerliche und politische Rechte müsse Australien nun «den Klägern angemessene Entschädigung für die erlittenen Schäden gewähren». So hiess es in dem Entscheid.

Der Entscheid sei ein wichtiger Schritt, sagte Ausschuss-Mitglied Hélène Tigroudja: «Der Ausschuss hat einen Weg geschaffen, auf dem Einzelpersonen Ansprüche geltend machen können. Das ist nötig, wenn staatliche Massnahmen besonders gefährdete Gruppen unzureichend vor den negativen Auswirkungen des Klimawandels schützt.»

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