Frankreich wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Frankreich habe eigene Staatsangehörige nicht aus Syrien zurückgeholt.
Lager für IS-Anhängerinnen und deren Kinder in Syrien
Lager für IS-Anhängerinnen und deren Kinder in Syrien - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Niemand darf an der Rückkehr ins Land gehindert werden, dessen Pass er besitzt.
  • Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich dagegen verstossen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich verurteilt. Die Anträge französischer IS-Anhängerinnen und ihrer Kinder auf Rückkehr von Syrien nach Frankreich seien nicht angemessen geprüft worden. Forderung der Familien muss erneut und zügig geprüft werden.

Frankreich müsse die Anträge zweier Elternpaare auf die Rückkehr ihrer Töchter und der in Syrien geborenen Enkel erneut prüfen. Das urteilte das Strassburger Gericht am Mittwoch.

Frankreich habe gegen das Recht verstossen, dass niemand an der Rückkehr ins Land gehindert werden darf, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Die beiden Frauen hatten sich mit ihren Partnern 2014 und 2015 in Syrien der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen.

Betroffene konnten nicht protestieren

Da es keine formelle Entscheidung zu dem Rückkehr-Antrag der Familien gegeben habe, hätten die Betroffenen keine Möglichkeit gehabt zu protestieren. Das Gericht verurteilte Frankreich zur Zahlung von 18'000 und 13'200 Euro Entschädigung für die beiden Familien.

Die beiden Frauen, 31 und 33 Jahre alt, halten sich in kurdisch kontrollierten Lagern im Nordosten Syriens auf. Nach Angaben von Hilfsorganisationen herrschen in denen bedenkliche Zustände.

Der Vater einer der beiden, der seinen Namen nicht nennen wollte, zeigte sich zuversichtlich. Seine Tochter werde nun nach Frankreich zurückkommen und sich dort vor der Justiz verantworten.

Bislang grösste Rückholaktion von Frankreich

Frankreich hatte lange gezögert, französische IS-Anhängerinnen und deren Kinder aus Syrien zurückzuholen. Anfang Juli wurden in der bislang grössten Rückholaktion 35 Kinder und 16 Mütter aus syrischen Lagern nach Frankreich zurückgebracht.

Die Frauen wurden der Justiz übergeben, die Kinder kamen in die Obhut der zuständigen Sozialbehörde. Der UN-Ausschuss für Kinderrechte hatte zuvor gemahnt, das Leben der Kinder sei gefährdet, wenn Frankreich sie nicht zurückhole.

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