Deutsche IS-Anhängerin Linda W. (17) zu Haft im Irak verurteilt

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    Irak,

    Die 17-jährige deutsche IS-Anhängerin Linda W. aus dem sächsischen Pulsnitz ist nach Medienberichten wegen der Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und der illegalen Einreise in den Irak zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

    Linda W. war zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung 16 Jahre alt.
    Linda W. war zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung 16 Jahre alt. - Twitter

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die deutsche IS-Anhängerin Linda W. (17) ist im Irak zu 6 Jahren Haft verurteilt worden.
    • Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme war Linda W. 16 Jahre alt.

    Die Schülerin aus Pulsnitz in Sachsen war im Sommer 2016 verschwunden, kurz nachdem sie zum Islam konvertiert war. Sie soll über Internetchats mit IS-Anhängern in Kontakt gestanden und sich radikalisiert haben. Im Sommer 2017 wurde sie im Irak festgenommen und inhaftiert. Im Januar war eine deutsche Staatsangehörige im Irak wegen der Zugehörigkeit zum IS zum Tode verurteilt worden.

    «Ich will nur noch weg. Ich will weg aus dem Krieg, weg von den vielen Waffen, dem Lärm», sagte sie laut deutschen Medienberichten.
    «Ich will nur noch weg. Ich will weg aus dem Krieg, weg von den vielen Waffen, dem Lärm», sagte sie laut deutschen Medienberichten. - Twitter

    In einem Interview nach ihrer Festnahme hatte Linda W. zugegeben, sich der IS-Terrormiliz angeschlossen zu haben, und diesen Schritt bedauert.

    Späte Reue

    «Ich will nach Hause zu meiner Familie», sagte sie einem vom Recherchenetzwerk aus «Süddeutscher Zeitung», NDR und WDR beauftragten Reporter in Bagdad. «Ich will nur noch weg. Ich will weg aus dem Krieg, weg von den vielen Waffen, dem Lärm.» Dem Bericht zufolge erlitt das Mädchen am linken Oberschenkel eine Schusswunde; das rechte Knie musste ebenfalls versorgt werden.

    Das Verfahren hatte wegen der Minderjährigkeit der Angeklagten ohne Öffentlichkeit vor einem Jugendgericht in der irakischen Hauptstadt Bagdad stattgefunden. Eine offizielle Bestätigung des Urteils durch das Auswärtige Amt oder irakische Behörden gab es zunächst nicht.

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