IS-Sympathisant zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt
Die Bundesanwaltschaft hat einen IS-Sympathisanten zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann teilte Propagandabilder und Videos vom Islamischen Staat.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann wurde wegen Sympathien zum Islamischen Staat zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
- Der Verurteilte hatte zahlreiche Propagandavideos und Bilder des IS geteilt.
Die Bundesanwaltschaft hat einen in der Schweiz wohnhaften Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er betrieb auf Facebook Propaganda für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS).
Der Mann teilte zwischen Oktober und Dezember 2016 zahlreiche Propagandabilder und Videos vom IS. Den Fall des Mannes machte der «Sonntagsblick» publik, gestützt auf den Strafbefehl. Dieser liegt auch der Nachrichtenagentur sda vor.
In vollem Bewusstsein gehandelt
Im Mai 2017 wurde am Wohnort des Mannes eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Bei seiner Einvernahme gab der Mann zu Protokoll, den IS abzulehnen und die Bilder lediglich konsumiert zu haben. Inhalte hätte er mit einem «Like» versehen, «damit alle sähen, was in Syrien und Irak geschehe.» Er wisse, dass es verboten sei, andere zu motivieren, in den Krieg nach Syrien zu gehen.
Die Bundesanwaltschaft kam dagegen zum Schluss, dass der Mann die Handlungen «in vollem Bewusstsein des verbotenen Charakters der terroristischen Organisation IS» begangen habe. Sie verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Busse von 2000 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 4500 Franken tragen.






