Die Bundesanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Rückgabe von 70 Millionen Dollar an die Firma der Usbekin Gulnara Karimowa eingereicht. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hatte im Dezember über die beschlagnahmten Gelder der Tochter des verstorbenen usbekischen Langzeitherrschers Islam Karimow entschieden.
Usbekistan Gulnara Karimova
Die Usbekin Gulnara Karimova. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Strafkammer verfügte damals die Einziehung von über 293 Millionen Dollar, weil sie verbrecherischer Herkunft sind.

70 Millionen Dollar sollen hingegen an die Firma Takilant zurückerstattet werden. Die wirtschaftliche Berechtigte ist Karimowa. Das Gericht kam zum Schluss, es sei nicht erwiesen, dass diese Gelder aus illegalen Machenschaften stammten.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen am Dienstag veröffentlichten Bericht der NZZ bestätigt, wonach die BA Beschwerde gegen die Rückgabe der 70 Millionen Dollar beim Bundesstrafgericht eingereicht hat. Weitere Angaben zum Fall macht die BA nicht.

Die Strafkammer fällte den Entscheid über die beschlagnahmten Gelder im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen die frühere Assistentin Karimowas. Diese wurde der qualifizierten bandenmässigen Geldwäscherei für schuldig befunden. Karimowa ist seit längerer Zeit in Usbekistan in Haft.

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