USAID-Zerschlagung: Gerichtssieg für Trump

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USA,

Rückschlag für Gegner der USAID-Zerschlagung im Eilverfahren.

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Donald Trump will die US-Entwicklungshilfebehörde USAID zerschlagen. - keystoen

Die Gegner der Zerschlagung der weltweit bedeutenden US-Entwicklungshilfebehörde USAID haben vor Gericht einen weiteren Rückschlag erlitten. Ein Bundesrichter in der Hauptstadt Washington nahm seine vorläufige Entscheidung im Eilverfahren, die Entlassungen in der Behörde zunächst zu stoppen, wieder zurück. Die Kläger, darunter eine Gewerkschaft, hätten nicht nachweisen können, dass eine Klage eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Erfolg habe oder dass die Betroffenen extreme Härten hinnehmen müssten.

US-Präsident Donald Trump hatte Bundesrichter Carl Nichols dessen einflussreichen Posten während seiner ersten Amtszeit selbst verschafft.

Die Entwicklungshilfebehörde USAID ist eine der grössten Organisationen dieser Art weltweit und hat zahlreiche Hilfsmassnahmen in aller Welt organisiert – von der Aids-Hilfe bis zum Wiederaufbau in Kriegsregionen.

In den betroffenen Länder sind die Sorgen gross, dass bei Ausbleiben der Hilfeleistungen Zehntausende von Menschen in Not gestürzt werden könnten.

Gegenwind aus den eigenen Reihen

Gegen das in den USA höchst umstrittene Ansinnen, den Staatsapparat massiv zu reduzieren und in einem Grossteil der Behörden Zehntausende von Staatsdienern freizustellen, läuft eine massive Klagewelle. Neben Gewerkschaften haben sich auch die Justizminister der 22 von den US-Demokraten regierten Bundesstaaten in unterschiedlichen Konstellationen zu Klägergemeinschaften zusammengeschlossen.

Die Ergebnisse vor Gericht sind bisher gemischt. In einigen Fällen wurden Trump und das von ihm beauftragte Department of Government Efficiency (Doge) unter Leitung des Tech-Milliardärs Elon Musk von Gerichten per einstweiligen Verfügungen zumindest vorübergehend zurückgehalten. In anderen Fällen erhielten sie grünes Licht.

Supreme Court schaltet sich ein

Inzwischen hat sich auch das oberste Gericht der USA, der Supreme Court, erstmals mit den Kürzungen beschäftigt. Ein für die Prüfung von Hinweisen sogenannter Whistleblower zuständiger Sonderaufseher hatte gegen seine Entlassung geklagt, das Gericht gab ihm nun zumindest so weit Recht, dass eine Entlassung bis 26. Februar nicht möglich ist. Über die Zeit danach wird es womöglich noch juristische Auseinandersetzungen in unteren Instanzen geben.

Kommentare

User #5161 (nicht angemeldet)

wenn man ansieht wie das Geld eingesetzt wurde, verstehe ich die "Neuordnung" sehr, sehr gut!

User #2409 (nicht angemeldet)

Das ist wie bei uns, von CHF1.- verschwinden CHF0.90.- für Löhne und Boni, danach weitere CHF0.05 für die Administration, mit dem Rest werden dann irgendwelche Gimicks und Gadgets gekauft die nur den Verkäufer wirklich etwas bringen.

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