Den Vorschlag von Bayer für den Umgang mit künftigen Klagen im Zusammenhang mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup hat der Richter zurückgewiesen.
US-Richter sieht Bayers Glyphosat-Vergleich weiter skeptisch
ARCHIV - 22.08.2019, Sachsen-Anhalt, Bitterfeld-Wolfen: Blick auf das Logo am Werk der Bayer Bitterfeld GmbH. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Teile von Bayers Plänen seien «klar unvernünftig», hiess es in einem Beschluss.
  • Damit hängt ein wichtiger Teil des milliardenschweren Vergleichs in der Schwebe.

Ein US-Richter hat den Vorschlag Bayers für den Umgang mit künftigen Klagen im Zusammenhang mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup zurückgewiesen. Teile von Bayers Plänen seien «klar unvernünftig», hiess es in einem sechsseitigen Beschluss, mit dem Richter Vince Chhabria in San Francisco den Antrag auf Genehmigung am Mittwoch zurückwies.

Damit hängt ein wichtiger Teil des milliardenschweren Vergleichs des Leverkusener Konzerns in den USA wegen der angeblichen krebserregenden Wirkung von Glyphosat in der Schwebe. Bayer hat sich bereits verpflichtet, rund 125'000 anhängige Klagen mit Zahlungen von insgesamt bis zu 9,6 Milliarden Dollar beizulegen, es geht aber noch um das komplizierte Thema möglicher Klagen von Menschen, die erst in der Zukunft krank werden.

Der Richter hatte bereits vergangene Woche Zweifel an den schon einmal nachgebesserten Plänen anklingen lassen. Bayers Vorschlag sieht bisher unter anderem einen Fonds vor, aus dem mögliche künftige Kläger in den kommenden vier Jahren Kompensationszahlungen erhalten sollen. Die Vorwürfe gegen Glyphosat hat Bayer stets zurückgewiesen. Behörden weltweit haben das Mittel als nicht krebserregend eingestuft. Allein die Krebsforschungsagentur IARC bewertete den Wirkstoff 2015 als «wahrscheinlich krebserregend».

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