Gericht

Oberstes US-Gericht wird über Trumps Zölle verhandeln

Keystone-SDA
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USA,

Das Oberste Gericht der USA wird über die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump verhandeln.

Supreme Court
Der Supreme Court hat einmal mehr die Arbeit von Donald Trump erleichtert. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Donald Trump hat beantragt, dass seine US-Zölle vor dem Supreme Court geklärt werden.
  • Nun wurde eine Anhörung für den November angesetzt – auch die Schweiz wird hinschauen.
  • Die Entscheidung umfasst die erstmals Anfang April angekündigten länderspezifischen Zölle.

Davon betroffen sind auch die Importzölle auf Schweizer Produkte. Im November solle eine Anhörung stattfinden, hiess es in einem Dokument des Supreme Courts. Vergangene Woche hatte Trumps Regierung beantragt, vor dem Supreme Court zu klären, ob ein bestimmtes Notstandsgesetz die vom US-Präsidenten gegen zahlreiche Länder verhängten Zölle legitimiert.

Zuvor hatte Trump eine Niederlage vor einem US-Berufungsgericht erlitten. Gegen seine Zollpolitik hatte ursprünglich unter anderem ein Dutzend US-Bundesstaaten geklagt. Das Berufungsgericht hatte Trump die Befugnis abgesprochen, unter Berufung auf ein Notstandsgesetz weitreichende Zölle auf Importprodukte zu verhängen. Die Entscheidung des Berufungsgerichts sollte allerdings nicht vor dem 14. Oktober in Kraft treten, was Trump Zeit gab, sie anzufechten.

Auch Zölle gegen Schweiz und EU betroffen

Die Entscheidung umfasst die von Trump erstmals Anfang April angekündigten länderspezifischen Zölle, die Dutzende Handelspartner der USA betreffen. Zu ihnen zählt auch die Schweiz. Anfang April wurde ein Zollsatz von 31 Prozent auf die meisten Schweizer Produkte angekündigt. Danach räumte die US-Regierung Fristen ein, damit die Länder weiter mit den USA verhandeln konnten. In der Folge veränderten sich einige der Zollsätze. So auch jener für die Schweiz: Für die meisten Exporte in die USA gelten seit dem 7. August Zölle von 39 Prozent.

Der Zollsatz für hiesige Exporte liegt damit wesentlich höher als jener für andere Länder – insbesondere für die Europäische Union (EU). Für die meisten EU-Produkte gelten 15 Prozent. Jedoch schloss die EU, im Gegensatz zur Schweiz, mit den USA bereits ein Abkommen. Eine zentrale Frage ist, wie sich der Rechtsstreit auf den Handel mit Staaten auswirken wird, die eine Einigung mit den USA erzielten.

Wird Trump mit seinen Zöllen beim Supreme Court durchkommen?

Die US-Regierung bangt um ihre Deals und erwähnt in ihrem Antrag an den Supreme Court explizit auch die EU: Aufgrund von Zöllen, die unter Berufung auf das Notstandsgesetz verhängt wurden, hätten sechs wichtige Handelspartner und die EU bereits Rahmenabkommen mit den Vereinigten Staaten geschlossen.

Sie hätten dabei Zollvereinbarungen akzeptiert, die stark zugunsten der USA neu justiert worden seien, heisst es. Würde die Zollbefugnis verweigert, brächte das die USA «an den Rand einer wirtschaftlichen Katastrophe».

Für seine weitreichenden Zölle auf viele Produkte aus dem Ausland hatte Trump ein Gesetz von 1977 herangezogen. Dies besagt, dass ein Präsident im Krisenfall Dekrete erlassen kann, ohne dass der Kongress angerufen werden muss. Zölle seien jedoch eine Kernkompetenz des US-Parlaments, hatte das Berufungsgericht verdeutlicht. Die Richter hatten damit Trumps juristische Argumentation moniert und zugleich seiner aggressiven Handelspolitik zunächst einen Dämpfer verpasst.

Supreme Court könnte Notstandgesetz erlauben

Das Urteil des Berufungsgerichts schwächte nach Ansicht des Chefs der Schweiz-US-Handelskammer, Rahul Sahgal, die Position der US-Regierung gegenüber der Schweiz. Sahgal hielt es für möglich, dass das oberste US-Gericht eine eingeschränkte Anwendung des Notstandgesetzes als Basis für Zölle erlaubt. Das sagte er Ende August – nach Bekanntgabe des Urteils vom Berufungsgericht – in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag». Darin betonte er das Ziel der Schweiz: «Der Zoll von 39 Prozent muss möglichst rasch und stark gesenkt werden.»

Der Bund hielt sich zuletzt bedeckt darüber, wie die Schweiz dies erreichen will. Wirtschaftsminister Guy Parmelin reiste vergangene Woche in die USA und führte Gespräche mit Regierungsvertretern in Washington. Zum Inhalt der diversen Gespräche gab es aus verhandlungstaktischen Gründen keine Details, wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung mitteilte. Die Schweiz sehe gute Möglichkeiten für beide Länder, schrieb Parmelin im Anschluss an die Gespräche auf der Plattform X.

Kommentare

User #4513 (nicht angemeldet)

5163: Für Zölle ist die Nationalversammlung zuständig.

User #5923 (nicht angemeldet)

Die Schweiz soll schon jetzt Klage einreichen wegen reiner Willkür statt Beobachten !!!

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