Mutmassliche CO2-Abgabebetrüger kommen vor Gericht
Ein Team von mutmasslichen CO2-Abgabebetrügern steht ab heute vor dem Bundesgericht in Bellinzona.

Die Bundesanwaltschaft wirft zwei Autoimporteuren und einem Astra-Mitarbeiter vor, den Bund mit falschen Angaben um CO2-Abgaben von rund 9 Millionen Franken gebracht zu haben. Ab dem 9. September stehen sie vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Die Bundesanwaltschaft (BA) beschuldigt die Eigentümer eines Unternehmens, das als Grossimporteur von Personenwagen tätig war, den Astra-Mitarbeiter dazu veranlasst zu haben, insgesamt 2234 Autos in den Systemen des Bundesamts für Strassen (Astra) und des Bundesamts für Energie (BFE) unrichtig erfasst zu haben.
Dabei soll er unter anderem zu tiefe CO2-Emissionswerte angegeben, Abtretungen von CO2-Abgaben fingiert oder Importe auf fiktive Kleinimporteure eingetragen haben. Dies alles lief in der Zeit von Oktober 2014 bis September 2017. Es diente dazu, dass der Grossimporteur keine Sanktionen wegen dem Import von zu vielen Autos mit hohen Emissionen zahlen muss. Der Richtwert pro Jahr liegt bei Emissionen von durchschnittlich 130 Gramm CO2/km auf die importierte Flotte.
Eigentümer umgingen CO2-Sanktionen von rund 9 Mio.
Laut Anklageschrift umgingen die beiden Firmeneigentümer in der besagten Zeit CO2-Sanktionen von rund 9 Millionen Franken. Für seine Dienste soll der Astra-Mitarbeiter monatlich 2000 Franken auf die Hand bekommen haben und ein Auto im Wert von 15'300 Franken – alles in allem 71'300 Franken. Das Unternehmen ist gemäss Handelsregister in Liquidation.
Die BA hat die drei Männer wegen mehrfacher Urkundenfälschung, gewerbsmässigen Abgabebetrugs, mehrfachen Erschleichens einer falschen Beurkundung und mehrfachen Bestechens beziehungsweise sich bestechen lassens angeklagt. Wie es in der Anklage heisst, will der Bund voraussichtlich beantragen, dass die drei Männer solidarisch zur Zahlung der 9 Millionen Franken zuzüglich Zins verpflichtet werden.
Ihre Anträge hat die Bundesanwaltschaft noch nicht bekannt gegeben. Sie will dies anlässlich der Hauptverhandlung tun. Die Verhandlung findet vor dem Einzelrichter statt. Dieser darf eine maximale Freiheitsstrafe von zwei Jahren aussprechen, wobei er zusätzlich eine Geldstrafe verhängen darf. (Fall. SK.2025.9)