Gericht weist Beschwerde gegen Unterflurcontainer in Basel ab
Das Verwaltungsgericht Basel-Stadt weist Beschwerde gegen den Bau eines Unterflurcontainers ab.

Das Verwaltungsgericht Basel-Stadt hat am Dienstag eine Beschwerde gegen den Bau eines Unterflurcontainers, der im Rahmen eines Pilotprojekts installiert werden soll, abgewiesen. Es bestätigte den angefochtenen Entscheid der Baurekurskommission (BRK) vollständig.
Das Gericht hielt fest, es ist primär Sache der Behörde, dass eine Aufgabe verhältnismässig und sachgemäss erfüllt wird. Dies gelte auch für die Dichte des Containernetzes.
Es verwies darauf, dass das Projekt auf einen Entscheid des Grossen Rates vom Februar 2019 zurückgeht, gegen den kein Referendum ergriffen wurde.
Im Bezug auf den Standort an der Kreuzung Marschalken- und Kluserstrasse im Bachletten-Quartier sah das Gericht keine unzumutbare Belastung durch Geruch und Lärm voraus. Die Parzelle an der betroffenen Ecke sei «hermetisch abgeschirmt».
Zukünftige Belastungen bleiben unklar
Zudem bestehe laut Bundesgericht kein Anspruch auf eine völlig geruchs- und lärmfreie Nachbarschaft.
Der Beschwerdeführer befürchtet Geruchs- und Lärmemissionen der Anlage. Gemäss Plädoyer bemängelt er nicht die Richtigkeit der Gutachten, die eine Bewilligung stützen.
Vielmehr gehe es ihm darum, dass vieles auf Annahmen beruhe und man die künftige Belastung nicht voraussagen könne. Der Anwohner beantragte, die Baubewilligung aufzuheben.
Die BRK und das Bau- und Verkehrsdepartement beantragten den Rekurs abzuweisen. Aus Sicht der Beschwerdegegner brauche es das Pilotprojekt, um die erwähnten Ungewissheiten auszuräumen.
Pilotprojekt soll Klarheit schaffen
Gestützt auf die Gutachten argumentierten beide Parteien, dass es zu keiner übermässigen Belastung durch die Container kommen werde.
Im Januar 2026 soll der Unterflurcontainer-Pilotversuch starten. Vorgesehen sind 19 Standorte zwischen Steinenring, Zolli, Bernerring und Schützenmatte.