Die New York Times hat die Datenschutzbestimmungen von über 150 Websites und Apps hinsichtlich Lesefreundlichkeit untersucht. Die Unterschiede sind enorm.
Datenschutzbestimmungen Facebook
Apps der US-Internetkonzerne Google, Amazon und Facebook sind auf einem Smartphone zu sehen. - dpa/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Internetplattformen verfügen im Normalfall über eine Datenschutzerklärung.
  • Möchte sich ein Benutzer registrieren, müssen diese akzeptiert werden.
  • Die New York Times hat rund 150 solcher Erklärungen untersucht.

Sich auf einer Onlineplattform zu registrieren ist einfach. «Ich habe die Hinweise zum Datenschutz gelesen und akzeptiere diese.» Tatsächlich gelesen werden entsprechende Zeilen wohl nur in den seltensten Fällen.

Die «New York Times» hat die Datenschutzbestimmungen von 150 beliebten Webseiten und Apps unter die Lupe genommen. Im Fokus standen Lesedauer und Lesbarkeit des Inhalts. Es stellte sich heraus, dass die Benutzerfreundlichkeit je nach Firma stark variiert.

Airbnb
Eine Person nutzt mit einem MacBook Airbnb. - dpa

Airbnb schneidet am schlechtesten ab

Um beispielsweise die Datenschutzbestimmungen der Wohnungsbörse Airbnb zu lesen, müssen satte 35 Minuten aufgewendet werden. Gleichzeitig kommt die Sprache in juristischem Kauderwelsch daher, wie die Zeitung meint. Als Beispiel wird folgende Passage aufgeführt: «Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken im Rahmen unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Airbnb-Plattform und den damit verbundenen Erfahrungen unserer Mitglieder, und soweit es für die angemessene Erfüllung des Vertrags mit Ihnen erforderlich ist.»

british broadcasting corporation BBC
Das Logo der BBC. - Keystone

BBC ist einfach verständlich

Der britische Sender BBC sei da um einiges verständlicher unterwegs. Übersetzt lautet eine inhaltlich vergleichbare Stelle: «Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, um Ihre privaten Daten nutzen zu dürfen. In manchen Fällen werden wir Sie danach fragen, ob wir Ihre Daten verwenden dürfen. Zum Beispiel, wenn wir Sie für einen E-Mail-Newsletter anmelden möchten.» Etwas weniger als eine Viertelstunde muss hier aufgewendet werden, um die juristischen Textpassagen zum Datenschutz durchzulesen.

Mark Zuckerberg
Mark Zuckerberg, Gründer und CEO von Facebook. - Keystone

Was Lesedauer und Verständlichkeit angeht, befinde sich Facebook im Mittelfeld, so die «New York Times». Es gilt jedoch festzuhalten, dass sich die Analyse aller Texte auf die englischen Fassungen bezieht. Wie das Resultat bei deutschen Texten aussehen würde, wurde nicht geprüft.

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