Frieden und Sicherheit wahren: JA zur Neutralitätsinitiative
Die Neutralität ist die Lebensversicherung der Schweiz. Darum braucht es an der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September 2026 auch Ihre Stimme!

Das Wichtigste in Kürze
- Am 27. September 2026 wird über die Neutralitätsinitiative abgestimmt.
- Die Neutralität gilt als Instrument des Friedens und muss entsprechend bewahrt bleiben.
- Deshalb braucht es an der eidgenössischen Volksabstimmung ein JA zur Neutralitätsinitiative.
Die Schweizerinnen und Schweizer wissen um den Wert der Neutralität. Ihnen ist bewusst: Die Neutralität ist eine tragende Säule der Eidgenossenschaft – und ein bewährtes Erfolgsmodell.
Ohne Neutralität gäbe es die Schweiz als unabhängigen Staat nicht. Sie ist Teil der nationalen Identität. Und sie garantiert Frieden, Sicherheit und Wohlstand.
Erfolgsmodell in Gefahr
Doch dieses Erfolgsmodell ist in Gefahr. Die Schweizer Neutralität ist zum Spielball der Politik geworden. Der Bundesrat strebt eine immer engere Anbindung an NATO und EU an. Und auch den Grossmächten ist unsere Neutralität ein Dorn im Auge.
Warum? Weil die Neutralität ein Instrument des Friedens ist. Sie verhindert, dass die Schweiz an Kriegen teilnimmt oder Kriegsparteien unterstützt. Dank der Neutralität wurden wir von zwei Weltkriegen verschont.
Instrument des Friedens
Doch die Neutralität nützt nicht nur der Schweiz. Sie ist auch Grundlage unserer Friedenspolitik in der Welt. Die Neutralität ermöglicht es, Verhandlungen zu führen, als Vermittlerin aufzutreten und humanitäre Hilfe zu leisten.
Wollen wir unsere Mission für Frieden und Sicherheit, für Demokratie und Freiheit aufrechterhalten und Krieg abwenden, müssen wir die Neutralität wahren. Dazu braucht es am 27. September ein JA. Und auch Ihre Stimme.
Was will die Neutralitätsinitiative?
Die Initiative verfolgt ein klares Ziel. Sie verankert die bewährte Schweizer Neutralität in der Bundesverfassung (Art. 54a Schweizerische Neutralität). Und dies in vier einfachen und verständlichen Punkten.
1. Die Schweiz ist immerwährend und bewaffnet neutral.
2. Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei, ausser sie wird angegriffen.
3. Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der UNO sowie Massnahmen zur Verhinderung von Umgehungsgeschäften.
4. Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.






