Bundesgericht

Fall Floyd: Chauvin bekennt sich vor Bundesgericht schuldig

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USA,

Ein Geschworenengericht hat den Ex-Polizisten bereits schudig gesprochen. Vor einem Bundesgericht war ebenfalls Anklage erhoben worden.

Der Tod von George Floyd hat eine Welle von Demonstrationen ausgelöst. Foto: Christine T. Nguyen/Minnesota Public Radio/AP/dpa
Der Tod von George Floyd hat eine Welle von Demonstrationen ausgelöst. Foto: Christine T. Nguyen/Minnesota Public Radio/AP/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach seiner Verurteilung wegen der Tötung des Afroamerikaners George Floyd hat sich der weisse Ex-Polizist Derek Chauvin in einem separaten Verfahren vor einem Bundesgericht schuldig bekannt.

Chauvin gestand am Mittwoch bei einer Anhörung im US-Bundesstaat Minnesota ein, Floyd vorsätzlich seiner verfassungsmässigen Rechte beraubt zu haben, wie US-Medien aus dem Gerichtssaal berichteten. Chauvin hatte sich anfangs nicht schuldig bekannt. Mit seinem Schuldbekenntnis hat er nun ein weiteres langwieriges Verfahren abgewendet - aber voraussichtlich die Zeit verlängert, die er hintern Gittern verbringen muss.

Floyd war am 25. Mai vergangenen Jahres in Minneapolis bei einem brutalen Polizeieinsatz ums Leben gekommen. Videos von Passanten dokumentierten, wie Polizisten den unbewaffneten Mann zu Boden drückten. Chauvin presste dabei sein Knie gut neun Minuten lang auf Floyds Hals, während dieser immer wieder flehte, ihn atmen zu lassen.

Floyds Tod wühlte die USA auf und löste eine Welle an Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt aus - die grössten Bürgerrechtsproteste der vergangenen Jahrzehnte in den USA.

Im vergangenen April befanden die Geschworenen vor einem Gericht des Bundesstaats Minnesota Chauvin in allen Anklagepunkten für schuldig. Der schwerwiegendste Anklagepunkt lautete Mord zweiten Grades ohne Vorsatz. Chauvin wurde zu einer Haftstrafe von 22 Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Gegen den Ex-Polizisten war aber auch vor einem Bundesgericht Anklage erhoben worden. Das US-Justizministerium hatte damals zur Begründung erklärt, dem Beschuldigten werde vorgeworfen, Floyd vorsätzlich seiner verfassungsmässigen Rechte beraubt zu haben.

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