Bundesgericht: Bub von Glaubensgruppe muss in Schwimmunterricht
Das Bundesgericht hat entschieden: Ein Junge, dessen Eltern Mitglied der Palmarianischen Kirche sind, muss trotz Beschwerde in den Schwimmunterricht.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Eltern eines Buben wollten ihren Sohn vom Schwimmunterricht dispensieren lassen.
- Sie sind Mitglied der Palmarianischen Kirche mit strengen Verhaltensvorschriften.
- Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Eltern abgewiesen.
Der Sohn von Angehörigen der Palmarianischen Kirche wird nicht vom Schwimmunterricht dispensiert. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eltern abgewiesen. Sie beriefen sich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Das Bundesgericht hält in einem am Dienstag publizierten Urteil fest, es sei Zurückhaltung bei der Dispensation von Schulfächern zu üben, weil der Bildungsauftrag der Schule eine grosse Bedeutung habe.
Der obligatorische Schulunterricht habe grundsätzlich Vorrang vor der Einhaltung religiöser Vorschriften.
Die Eltern begründen das Dispensationsgesuch im Jahr 2022 für ihren damals sechsjährigen Sohn unter anderem damit, dass der palmarianische Katechismus strenge Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften enthalte.
Es sei Palmargläubigen verboten, Strände, Schwimmbäder oder ähnliche Orte aufzusuchen, wo es nach ihrem Verständnis eine unanständige Zurschaustellung geben könnte.
Unmöglich, der Glaubensüberzeugung nachzuleben
Wer diese Norm nicht einhalte, begehe eine Todsünde. Begehe ein Palmargläubiger eine Todsünde mehrfach, drohe die Exkommunikation. Durch die Pflicht zur Teilnahme am Schwimmunterricht sei es unmöglich, ihren Glaubensüberzeugungen nachzuleben.
Bei früher vom Bundesgericht beurteilten Fällen sei es zudem um die gesellschaftliche Integration von Kindern muslimischen Glaubens mit Migrationshintergrund gegangen.
Sozialer Zusammenhalt als Argument
Diese Argumente lässt das höchste Schweizer Gericht nicht gelten. Der Schwimmunterricht erfülle grundsätzlich für alle Schulkinder eine wichtige sozialisierende Funktion – unabhängig davon, welcher Herkunft sie seien und welcher Glaubensrichtung sie beziehungsweise vielmehr ihre Eltern folgen würden.
Die obligatorische Schule erfülle einen wichtigen Beitrag, Parallelstrukturen zu vermeiden und eine minimale soziale Kohäsion zu fördern, schreibt das Gericht weiter. Es weist zudem auf das gesundheitspolizeiliche Interesse am Erlernen schwimmerischer Fähigkeiten hin.
Drohende Exkommunikation reicht nicht als Begründung
Das Argument der drohenden Exkommunikation relativiert das Bundesgericht: Die Gefahr einer Isolierung der betroffenen Kinder und Familien innerhalb ihrer Glaubensgemeinschaft sei auch für die Betroffenen in den bisher vom Bundesgericht beurteilten Fällen im Raum gestanden.
Sie habe bislang allerdings nicht genügt, um einen Anspruch auf Dispensation zu begründen.
Die Gründung der palmarianischen Kirche geht auf eine Marienerscheinung in Spanien im Jahr 1968 zurück, die von der katholischen Kirche nie anerkannt wurde. Es bildete sich eine sehr konservative Glaubensgruppe, bei der Maria eine zentrale Rolle einnimmt.










