Weiterbildung von den Steuern absetzen: die wichtigsten Tipps

Marcel Winter
Marcel Winter

Bern,

Eine Weiterbildung kostet viel Geld. Glücklicherweise lassen sich die Kosten aber teilweise von den Steuern abziehen. Hier einige Tipps und Tricks.

Weiterbildung
Lernen, das sich auszahlt: Eine Weiterbildung lässt sich von den Steuern abziehen. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für eine Erstausbildung sind in der Schweiz nicht von den Steuern abzugsfähig.
  • Für eine Weiterbildung können jedoch jährlich bis zu 12'000 Franken abgezogen werden.

Je nach Form und Dauer der Weiterbildung können die Kosten laut dem Schweizer Bildungsmagazin Eduwo schnell fünfstellig werden. Für ein CAS werden etwa 5000 bis 15'000 Franken fällig, für ein MAS sogar bis zu 50'000 Franken.

Selbst wenn der Staat einen Teil davon übernimmt, bleibt noch immer ein ordentlicher Batzen übrig. Zum Glück lässt sich mit der Weiterbildung die Steuerlast senken.

Erstausbildung vs. Weiterbildung

Nach dem Schulabschluss folgen junge Menschen zunächst einer Erstausbildung oder einem Studium. Selbst wenn es sich dabei um eine kostenpflichtige Ausbildung handelt, können diese Kosten grundsätzlich nicht abgesetzt werden. Diese Regelung gilt für Steuerpflichtige unter 20 Jahren und alle Kosten bis zum Abschluss der Sekundarstufe II.

lehre
Steuerlich bleibt die Erstausbildung ein Privatvergnügen. - keystone

Steuerlich absetzbar sind lediglich die Kosten für Aus- und Weiterbildungen nach der Erstausbildung. Wichtig dabei: Auf Bundesebene liegt der maximal absetzbare Betrag bei 12'700 Franken pro Jahr.

Diese können von den direkten Bundessteuern abgezogen werden. Die Kantone bestimmen den Maximalbetrag für die Absetzbarkeit von den Kantons- und Gemeindesteuern selbst. So ist es immer wichtig, sich vorab nach den Regelungen des eigenen Kantons zu erkunden.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Nicht alle Weiterbildungen werden vom Finanzamt anerkannt. Grundsätzlich ausgeschlossen von der steuerlichen Absetzbarkeit sind sogenannte Hobbykurse.

Wer beispielsweise aus privatem Interesse das Klavierspielen lernen möchte, kann diese Kosten nicht absetzen. Die neu erworbene Fähigkeit dient schliesslich nicht dazu, den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Klavier spielen
Hobbykurse bleiben Privatsache – steuerlich nicht absetzbar. - Jens Kalaene/ZB/dpa

Die Weiterbildung muss also entweder in Verbindung zum aktuellen Beruf stehen oder zu einer neuen Berufstätigkeit führen. Am Beispiel des Klavierspielers wird jedoch auch klar, dass die Lage oft nicht eindeutig ist.

So kann der Hobbypianist durchaus einer Fortbildung folgen, die ihn dazu ermächtigt, professionelle Engagements anzunehmen. Im Zweifelsfall sollte dies vorab steuerlich geklärt werden.

Nur selbstfinanzierte Weiterbildung ist absetzbar

Ebenfalls wichtig: Absetzbar sind nur Kosten, die der Arbeitnehmer aus eigener Tasche leistet. Wird die Weiterbildung vom Arbeitgeber bezahlt, fallen für den Arbeitnehmer keine absetzbaren Kosten an. Teilen sich beide Seiten die Kosten, kann der Arbeitnehmer nur seinen Teil von der Steuer absetzen.

Haben Sie bereits erfolgreich eine Weiterbildung absolviert?

Ein Beispiel: Der Arbeitnehmer möchte seine Karrierechancen mit einem einjährigen CAS-Lehrgang aufwerten. Dieser kostet 15'000 Franken.

Da der Arbeitgeber ebenfalls vom neuerworbenen Wissen profitiert, teilen sich beide Seiten die Kosten und zahlen jeweils 7'500 Franken. Der Arbeitnehmer kann dann seine Hälfte, also 7'500 Franken, steuerlich absetzen.

Weitere steuerlich absetzbare Kosten

Neben den reinen Kurskosten können weitere Ausgaben für die Weiterbildung geltend gemacht werden. Allerdings nur, wenn der Gesamtbetrag die bereits erwähnten Maximalbeträge nicht übersteigt.

Wer also ohnehin schon Kurskosten von 15'000 Franken hat, kann nichts mehr zusätzlich absetzen. Bei Kurskosten von 7500 Franken können weitere Ausgaben geltend gemacht werden.

Zu diesen Ausgaben zählen beispielsweise sämtliche Kursmaterialien wie Lehrbücher und Lern-Software. Dies gilt im Prinzip auch für die technische Ausstattung.

Weiterbildung
Digitale Weiterbildung und reines Online-Lernen werden immer beliebter. - Depositphotos

Ein Beispiel: Sie entscheiden sich für einen Onlinekurs mit Unterrichtsstunden live per Zoom. Ihr altersschwacher Laptop kommt dabei jedoch ständig ins Stottern. Sie können dann einen neuen Laptop kaufen und diesen von der Steuer absetzen.

Ausserdem können Fahrt- und Reisekosten abgesetzt werden, sowie Übernachtungskosten am Schulungsort. Aber auch diese Ausgaben müssen in direktem Zusammenhang mit dem Beruf stehen.

Selbstverständlich sind alle hier aufgeführten Beispiele durch eine intensive Recherche ermittelt worden. Wer etwas von der Steuer absetzen will, sollte sich immer vorher selbst informieren oder einen Steuerberater konsultieren.

Kommentare

User #2973 (nicht angemeldet)

Manchmal sind Leute, die vom Leben lernen und selbstständig einiges auf die Beine stellen besser als solche, mit 20 Papierli. Nur, der HR sieht das nicht, weil auch keine Ahnung.

User #4430 (nicht angemeldet)

Papierliweiterbildungen...Morgens 8.00 einloggen und schon hat man das Weiterbildungszetteli im Sack

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alao
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