Zwei Smarts, ein Parkplatz – erlaubt oder verboten?
Zwei Smarts auf einem Parkplatz – erlaubt oder verboten? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Meine Freundin und ich fahren beide einen Smart. Neulich trafen wir gleichzeitig in einem Restaurant ein.
Da nur noch ein Parkplatz frei war, stellten wir unsere beiden Smarts nebeneinander darauf ab. Sie passten problemlos in ein Feld.
Ein vorbeifahrender Polizist ermahnte uns: Pro Parkfeld sei nur ein Auto erlaubt. Stimmt das?

Nein, das stimmt grundsätzlich nicht. Das Gesetz schreibt nicht ausdrücklich vor, dass auf einem markierten Parkfeld nur ein Auto stehen darf.
Entscheidend ist, dass die Fahrzeuge vollständig innerhalb der Markierung stehen und weder den Verkehr noch andere Parkplätze behindern.
Diese Regelung wird aber vermutlich nicht allen Polizistinnen und Polizisten bekannt sein, sodass es trotzdem zu einer Busse kommen kann.
Wird diese nicht direkt vor Ort korrigiert, bleibt oft nur der Weg über eine Beschwerde bei der Kantonspolizei und gegebenenfalls vor Gericht.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.






