Rechtsschutz: Wer zahlt, wenn E-Bike geklaut wird?
E-Bikes sind beliebt – und leider auch bei Dieben. Doch wer ersetzt den Schaden, wenn das teure Velo verschwindet?

Das Wichtigste in Kürze
- Wird dein E-Bike geklaut, springt die Versicherung nicht zwingend ein.
- Gerade bei teuren E-Bikes empfiehlt sich deshalb eine Zusatzversicherung.
Ein teures E-Bike, schnell weg – und dann kommt der Schock: Die Versicherung zahlt nicht. Genau das passiert in der oftmals. Denn viele Policen haben Deckungslücken, von denen Betroffene erst erfahren, wenn es zu spät ist.
Standarddeckung reicht meist nicht
Die Hausratversicherung springt zwar bei Einbruchdiebstahl ein – etwa, wenn jemand in den Keller einbricht. Doch wird das Velo unterwegs gestohlen, lehnen Versicherer in der Regel ab. Wer auch draussen abgesichert sein will, braucht zwingend den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts». Ohne diesen bleibt man in den meisten Fällen auf dem Schaden sitzen.
Zusatzdeckung schützt – aber nur begrenzt
Selbst mit Zusatz gibt es Tücken: Die Leistungen sind meist begrenzt, zum Beispiel auf 2000 Franken. Auch ein Selbstbehalt von ein paar Hundert Franken fällt in der Regel an. Und: Entschädigt wird oft nur der Neuwert, also was ein gleichwertiges Velo heute kostet – nicht zwingend der ursprüngliche Kaufpreis.
Teure Bikes: Unterversicherung droht
Gerade bei hochwertigen E-Bikes reicht die Deckung oftmals nicht aus. Wer ein Velo im Wert von 5000 oder gar 10’000 Franken besitzt, läuft Gefahr, im Ernstfall nur einen Bruchteil zu erhalten. In solchen Fällen gibt es spezielle Fahrradversicherung.
Die Hausratversicherung deckt den Diebstahl von E-Bikes meistens in der Wohnung oder aus dem Keller – allerdings nur, wenn ein Einbruch vorliegt. Wird das E-Bike unterwegs gestohlen, zahlt die Versicherung nur dann, wenn der Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen wurde. Ohne diese Option bleibt man meist auf dem Schaden sitzen.
Aber auch mit Zusatz gibt es Deckelungen. Viele Policen sehen einen Höchstbetrag vor – teure E-Bikes können dadurch unterversichert sein. Oft wird zum Neuwert entschädigt, teilweise aber mit Selbstbehalt.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.













