Rechtsschutz: Mahnungen nach den Ferien – das gilt es zu tun

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Kaum aus den Ferien zurück, beginnt der Stress von vorn: Der Briefkasten ist voll mit unbezahlten Rechnungen. Das sagt der Rechtsschutz dazu.

Symbolbild Rechtsschutz
Was passiert, wenn ich aus den Ferien zurückkehre und der Briefkasten voller Mahnungen ist? - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Was passiert, wenn Rechnungen zu spät – oder gar nicht – bezahlt werden?
  • Ab welchem Zeitpunkt kann ich überhaupt betrieben werden?
  • Emilia Rechtsschutz gibt Auskunft.

Eine Rechnung sollte beglichen sein, wenn sie fällig ist. Doch die Fälligkeit ist nicht immer gleich. Grundsätzlich gilt: Forderungen für Waren oder Dienstleistungen werden sofort fällig.

Wenn eine Rechnungsstellerin oder ein Rechnungssteller jedoch eine Zahlungsfrist einräumt, gilt diese Frist.

Rechtsschutz: Mahnung muss nicht verschickt werden

Meist werden vor weiteren rechtlichen Schritten Mahnungen verschickt. Dies ist aber gesetzlich nicht vorgesehen. Eine Mahnung muss nämlich nicht verschickt werden.

Eine Betreibung kann sofort eingeleitet werden. Auch die Anzahl der Mahnungen ist nicht geregelt, ebenso wenig die Mahnkosten. Folglich sind Mahnkosten nur dann geschuldet, wenn sie in den AGB sind.

Wurden Sie schon einmal betrieben?

Was gefordert werden kann, sind fünf Prozent Verzugszinsen ab Verzug. Also auch, wenn das nicht in den AGB steht. Verzug gilt ab dem Tag, an dem hätte bezahlt werden müssen. Werden mehr als fünf Prozent gefordert, muss dies aber dann wiederum in den AGB geregelt sein.

Die Rechnungsstellerin oder der Rechnungssteller kann nun weitere Mahnungen schicken und auf Bezahlung hoffen. Oder er kann die Durchsetzung auf anderem Weg fortführen. Möchte er oder sie die Forderung nicht selbst durchsetzen, kann ein Inkassobüro damit beauftragt werden.

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Mahnungen werden oft vor weiteren rechtlichen Schritten verschickt, obwohl dies gesetzlich nicht erforderlich ist. - Depositphotos

Wichtig: Es dürfen auch hier keine zusätzlichen Mahnkosten verlangt werden, die nicht in den AGB des ursprünglichen Vertrags enthalten sind. Einzig der Verzugszins von fünf Prozent kann ohne Regelung in den AGB verlangt werden.

Rechtsschutz: So kann eine Betreibung gebremst werden

Wird die Forderung nicht einem Inkassobüro übergeben, kann entweder direkt eine Klage oder vorab eine Betreibung eingereicht werden. Die Betreibung ist ein Mittel, um Forderungen bei klarer Beweislage schnell durchzusetzen. Diese ist aber nur unter strengen Voraussetzungen möglich, insbesondere wenn es sich um ein Vertragsverhältnis handelt. Einfacher ist eine Betreibung, wenn ein rechtskräftiges Urteil oder eine Schuldanerkennung vorliegt.

Das wirksamste Mittel, um eine Betreibung zu bremsen, ist der Rechtsvorschlag. Dieser muss innert zehn Tagen ab Zustellung der Betreibung gemacht werden. Damit wird der Ball wieder der Rechnungsstellerin oder dem Rechnungssteller zugespielt. Dieser muss dann weitere Beweismittel liefern.

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Werden Sie grundlos betrieben? Hier kommt der Rechtsschutz ins Spiel. - Depositphotos

Achtung: Wenn die Betreibung gerechtfertigt ist, müssen die Kosten dieses Verfahrens übernommen werden. Auch wenn dies nicht in den AGB vereinbart wurde.

Fazit: Ist der Betrag geschuldet, lohnt sich das rechtzeitige Bezahlen!

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

Kommentare

User #2223 (nicht angemeldet)

Ferien? Meist gilt 15 Tage Zahlfrist, also kann man das zahlen, wenn man wieder zu Hause ist. Ebenso kann man einer Firma mailen/anrufen und die Lage erklären, dann fallen Mahnungen usw. auch weg!

User #5407 (nicht angemeldet)

1. August und Neujahrs Feuerwerk, haben vor die Schulden zu bezahlen VORRANG ist ja bekannt !

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