Rechtsschutz: Gutschein läuft ab – was tun?

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Ob zu Weihnachten oder zum Geburtstag: Gutscheine gehören zu den beliebtesten Geschenken. Oft steht darauf ein Ablaufdatum – ist das überhaupt erlaubt?

Gutschein
Ein Gutschein. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist das Ablaufdatum auf dem Gutschein verbindlich?
  • Was kannst du tun, wenn der Gutschein nicht mehr angenommen wird?
  • Rechtsanwältin Alina Murano erklärt die Rechtslage.

Nau.ch Leserin Monika M. freut sich sehr auf den Ausflug am Samstag. Nach anstrengenden Wochen will sie sich eine Auszeit gönnen.

Monika plant endlich den Wellness-Gutschein einzulösen, den sie vor zwei Jahren zum Geburtstag geschenkt gekriegt hatte.

Doch an der Kasse dann die Überraschung: Der Gutschein ist nicht mehr gültig. «Er ist abgelaufen», sagte der Kassierer.

Kann das denn überhaupt sein? Die Rechtsanwältin Alina Murano ordnet ein.

Musstest du bereits einen Gutschein wegen des Ablaufdatums wegwerfen?

Rechtsschutz: Dürfen Gutscheine überhaupt verfallen?

Ja, aber es gibt Regeln. Rechtsanwältin Murano erklärt: «Ein Gutschein ist wie ein Versprechen, etwas zu bekommen, was schon bezahlt wurde.»

Für Gutscheine gibt es gesetzliche Fristen: fünf Jahre für kleinere Sachen wie Bücher, Kleider, Lebensmittel oder für ein Essen im Restaurant.

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Rechtsanwältin Alina Murano beantwortet auf Social Media regelmässig Rechtsfragen aus der Community. - Screenshot Tiktok/@emilia_rechtsschutz

Bei Gutscheinen für Hotelübernachtungen, Reisen, Theaterbesuche oder Wellness-Eintritte beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre.

Was bedeutet das für Monika?

Monikas Gutschein hatte ein Ablaufdatum von einem Jahr, aber das ist laut Gesetz nicht bindend. «Diese Fristen von fünf oder zehn Jahren sind Pflicht», sagt Murano.

«Kürzere Fristen sind nicht gültig.» Im Fall von Monika ist der Gutschein zehn Jahre ab Ausstelldatum gültig. Dies bestätigte kürzlich ebenfalls das Gericht Solothurn.

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Rechtsschutz: Gutscheine eignen sich gut als Last-Minute-Geschenke. - Depositphotos

«Da es sich dabei aber erst um ein Gericht in erster Instanz handelt, sei die Sache erst definitiv geklärt, wenn irgendeinmal das Bundesgericht darüber entscheidet», meint Murano.

Was kann nun Monika tun, wenn der Gutschein abgelehnt wird?

Murano rät, hartnäckig zu bleiben. «Sprechen Sie mit dem Anbieter des Wellness-Gutscheins. Wenn das nicht hilft, empfiehlt es sich, es schriftlich zu versuchen.»

In einem letzten Schritt könnte die ganze Sache vor dem Friedensrichter oder der Schlichtungsstelle ausdiskutiert werden.

***

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

Kommentare

User #1032 (nicht angemeldet)

Oh nein! Und die Userin kann nicht selbsttätig die Suchmaschine bemühen und sich die Informationen selber beschaffen? In einer Zeit, in der fast alle Informationen per Mausklick abgefragt werden können? Da ist wohl das Problem! Man könnte mit dem heutigen technischen Stand ziemlich viel erreichen, wenn man sich darum tut und die Technologie nutzt, welche allen zur Verfügung steht. Aber man tut es nicht.

User #897 (nicht angemeldet)

Kann ein Gutschein laufen?

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