Rechtsschutz: Wie kalt darf eine Wohnung sein?
Du frierst in deiner eigenen Wohnung? Das musst du nicht hinnehmen, denn Mieter haben Anspruch auf eine beheizte Wohnung. Hier erfährst du mehr.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz gelten 20 Grad in der Wohnung als üblich.
- Wir diese Temperatur nicht erreicht, können Mieter klagen.
Die Heizung läuft, und trotzdem friert man in der eigenen Wohnung. Viele nehmen an, das müsse im Winter einfach hingenommen werden. Das stimmt nicht. Mieterinnen und Mieter haben in der Schweiz Anspruch auf eine Wohnung, die ausreichend beheizbar ist.
Zwar schreibt das Gesetz keine konkrete Temperatur vor. In der Praxis gilt jedoch als Richtwert, dass Wohnräume auf mindestens 20 Grad erwärmt werden können müssen. In der Nacht sind leicht tiefere Werte üblich, allerdings sollten auch dann 16 bis 17 Grad möglich sein. Wird diese Temperatur trotz funktionierender Heizung nicht erreicht, spricht man rechtlich von einem Mangel. In solchen Fällen kann eine Mietzinsreduktion verlangt werden.
Oft wird von Vermieterseite auf «Altbauverhältnisse» verwiesen oder behauptet, es sei normal, dass ältere Wohnungen kühler seien. Solche Argumente sind in der Regel nicht zulässig. Entscheidend ist, dass das Mietobjekt seinen Zweck erfüllen kann und dazu gehört eine ausreichende Beheizbarkeit.
Was tun bei zu kalter Wohnung?
Wer friert, sollte rasch reagieren:
● Die Vermieterschaft umgehend schriftlich informieren
● Mehrmals täglich die Raumtemperatur messen
● Messungen dokumentieren, idealerweise mit Fotos und Protokoll
● Gegebenenfalls eine Mietzinsreduktion verlangen
Je früher der Mangel gemeldet wird, desto einfacher ist der Nachweis.
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