Rechtsschutz: Muss ich alles machen, was mein Vermieter vorschreibt?
Mietvertrag, Hausordnung oder Verwaltung: Wer darf dir als Mieter vorschreiben, was du tun darfst – und was nicht?

Das Wichtigste in Kürze
- Der Mietvertrag bleibt das wichtigste Dokument.
- Hausordnung zählt nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist.
- Verwaltung darf nur im rechtlichen Rahmen Weisungen erteilen.
Wer eine Mietwohnung hat, steht oft vor der Frage, was nun gilt. Die Mietverträge geben diesbezüglich nur teilweise Auskunft und doch bildet er das wichtigste Dokument. Denn die Hausordnungen gelten nur, wenn sie eben im Mietvertrag als verbindlich erklärt werden.
Wenn das bei Ihnen so ist, dann müssen Sie trotzdem die einzelnen Verbote einer Hausordnung anschauen. Denn nur weil es dort steht, heisst nicht, dass es auch so gilt. Denn auch bei den Regeln in der Hausordnung muss sich der Vermieter an das Gesetz halten. So sind beispielsweise pauschale Verbote oftmals ohne sachlichen Grund nicht zulässig.
Verwaltung muss nach Gesetz handeln
Am Schuss noch die Verwaltung: sie handelt im Auftrag des Vermieters. Ihre Weisungen sind nur gültig, wenn sie rechtlich erlaubt sind. Ein plötzliches Grillverbot ohne triftigen Grund oder Anpassung des Vertrags ist nicht gültig.
So oder so gilt: Wer seinen Vertrag kennt, kann sich erfolgreich gegen unzulässige Einschränkungen wehren.