Rechtsschutz: Ferienwohnung stinkt – Geld zurück?
Schimmel, Lärm oder Dreck statt Traumurlaub? Damit bist du nicht alleine, denn viele buchen heute die Ferien ausschliesslich online und sind enttäuscht vor Ort.

Das Wichtigste in Kürze
- Falls die Ferienwohnung nicht den Anforderungen entspricht, solltest du dies festhalten.
- Mit Beweisen kannst du nämlich eine Preisminderung oder Rückerstattung geltend machen.
- Bei gravierenden Mängeln solltest du nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten.
Das Bild zeigte ein helles Apartment mit Meerblick. In Wahrheit: muffiger Geruch, Baustelle nebenan, schmutzige Betten. Was jetzt? Wir helfen dir weiter, wenn’s mal wieder Kakerlaken im Badezimmer hat.
Wer eine Ferienwohnung mietet, geht rechtlich einen Vertrag ein. Und auch wenn die Unterkunft im Ausland liegt, kann unter Umständen das Schweizer Recht gelten.
Wenn die Mängel erheblich sind, hast du Anspruch auf Preisminderung oder sogar Rückerstattung. Dabei ist ganz besonders wichtig, dass du sofort reagierst.

Dokumentiere den Mangel (Fotos, Videos), informiere die Vermieterin und verlange schriftlich eine Lösung. Auch wenn es unüblich wirken kann, können dir später sämtliche schriftlichen Dokumentationen und Protokolle bei der Durchsetzung deiner Ansprüche helfen.
Die schlechtesten Karten hast du erfahrungsgemäss, wenn du aus lauter Frust einfach abreist, die Vermieterin oder Buchuntgsplattform nicht informierst, keine Fotos machst und dich erst nach der Rückkehr meldest. Denn leider ist es oft so: «Ohne Beweise, keine Ansprüche.»
Dabei ist es besonders ärgerlich, wenn dein Anbieter im Ausland sitzt. Dann kann das juristische Vorgehen kompliziert werden. Deshalb: buche wenn möglich über bekannte Portale mit Sitz in der Schweiz.
Emilia rät dir: Bei groben Mängeln nicht scheuen, rechtlich aktiv zu werden.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.