Betreutes Wohnen: Sicherheit vor Betrug und Enkeltrick
Betrüger am Telefon haben es gezielt auf ältere Menschen abgesehen. Dieser Überblick zeigt, warum Betreutes Wohnen dabei überraschend gut schützt.

Das Wichtigste in Kürze
- Fast vier von fünf Menschen über 55 Jahren haben bereits einen Betrugsversuch erlebt.
- Betreutes Wohnen bietet Schutz, da jederzeit Ansprechpartner in der Nähe sind.
- Wer betreut wohnt ist die grösste Zeit mit anderen Menschen zusammen.
Oft ist die Rede vom Enkeltrick, doch was ist das eigentlich? Beim klassischen Enkeltrick ruft eine unbekannte Person an und gibt sich als Enkel, Neffe oder andere nahe verwandte Person aus. Sie schildert eine angebliche finanzielle Notlage, etwa eine offene Rechnung oder einen dringenden Kauf, und bittet rasch um Bargeld.
Daneben gibt es weitere Formen des Telefonbetrugs, darunter sogenannte Schockanrufe. Dabei melden sich beispielsweise falsche Ärzte, Anwälte oder Polizisten und berichten von einem schweren Unglück in der Familie.
Ältere Menschen stehen besonders im Visier
Eine Studie von Pro Senectute Schweiz aus dem Jahr 2023 zeigt, wie verbreitet finanzieller Missbrauch ist. Rund 78 Prozent der befragten Personen ab 55 Jahren waren in den fünf Jahren vor der Befragung mit einem Betrugsversuch konfrontiert worden.

Den jährlichen Schaden schätzte die Studie auf rund 675 Millionen Franken. Diese Zahlen beziehen sich auf verschiedene Formen finanziellen Missbrauchs, nicht ausschliesslich auf Enkeltricks oder Schockanrufe.
Fehlt eine vertraute Ansprechperson, kann es schwieriger sein, einen verdächtigen Anruf gemeinsam einzuordnen. Unter Zeitdruck bleibt dann möglicherweise die wichtige Rücksprache aus.
Viele Betroffene schämen sich nach einem Betrug und sprechen nicht darüber. Doch es ist wichtig, auch wenn es einem peinlich ist, über diesen Betrug zu sprechen. Nur so kann die Polizei engreifen. Zur Not direkt erst einmal mit den Kindern oder Freunden reden.
Wie betreutes Wohnen bei verdächtigen Anrufen helfen kann
Betreutes Wohnen verbindet eine eigene Wohnung mit unterstützenden Dienstleistungen. Je nach Angebot gehören eine Anlaufstelle, eine Betreuungsperson mit Präsenzzeiten vor Ort oder eine Notfallabdeckung dazu.

Eine erreichbare Vertrauensperson kann auch bei verdächtigen Anrufen hilfreich sein: Bewohnerinnen und Bewohner können Rücksprache halten, bevor sie Geld abheben, überweisen oder an eine fremde Person übergeben. Das kann das Risiko senken und Ihre Angehörigen fühlen sich wohl und aufgehoben.
Beteutes Wohnen: Gemeinschaft kann die Vorsorge unterstützen
Neben der Betreuung kann auch der Austausch mit anderen Menschen zur Sensibilisierung beitragen. Gemeinsame Mahlzeiten oder Anlässe bieten, sofern sie zur Wohnanlage gehören, Gelegenheiten für Gespräche. Dabei lassen sich auch aktuelle Betrugsmaschen ansprechen und Erfahrungen mit verdächtigen Anrufen teilen.

Ergänzend können Einrichtungen Informationsveranstaltungen organisieren und dafür die Polizei oder eine lokale Altersorganisation einbeziehen. Ziel ist, Warnzeichen früh zu erkennen und zu wissen, an wen man sich bei Unsicherheit wenden kann.
Einfache Regeln, die überall helfen
Unabhängig von der Wohnform gibt es einige Grundregeln, die vor Telefonbetrug schützen helfen. Die Schweizerische Kriminalprävention fasst das Warnsignal mit der Formel «Schock + Geld = Betrug» zusammen.
Wer mit einer erschreckenden Nachricht und einer dringenden Geldforderung unter Druck gesetzt wird, sollte sofort auflegen. Anschliessend sollte die angeblich betroffene Person unter ihrer bekannten Nummer angerufen werden.
Ist sie nicht erreichbar, hilft die Rücksprache mit einer anderen Vertrauensperson. Vor allem aber ist dann Geduld wichtig. Handeln Sie niemals voreillig.

Die echte Polizei fordert Sie nicht dazu auf, Bargeld oder Schmuck zur angeblichen Sicherung vor Einbrechern an einen Abholer zu übergeben. Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
Auch ein erfolgloser Betrugsversuch sollte umgehend der Polizei unter 117 gemeldet werden. Wer bereits Geld übergeben hat, sollte ebenfalls die Polizei kontaktieren und Anzeige erstatten.













