Betreutes Wohnen: Zusatzleistungen, die sich für Senioren lohnen
Welche Zusatzleistungen erleichtern Seniorinnen und Senioren das Leben zu Hause? Was beim betreuten Wohnen zählt und wer künftig die Kosten übernimmt.

Das Wichtigste in Kürze
- Wer im Alter zu Hause leben will, sollte über verschiedene Pflegemöglichkeiten nachdenken.
- Das Leben im Betreuten Wohnen erleichtert den Alltag oft ungemein.
- Ab dem Jahr 2028 gelten neue Regeln für die Ergänzungsleistungen.
Wer im Alter zu Hause bleiben möchte, braucht häufig nicht sofort ein Pflegebett und eine Pflegefachperson. Es fehlen zuerst ganz andere Dinge, etwa eine Hilfe beim Putzen, ein warmes Mittagessen oder jemand, der zum Arzttermin fährt.
Genau solche Bausteine entscheiden darüber, wie lange jemand in den eigenen vier Wänden selbstständig zurechtkommt. Betreutes Wohnen setzt an dieser Stelle an und verbindet selbstständiges Wohnen mit Unterstützung im Alltag.
In betreuten Wohnanlagen gehören dazu meist eine altersgerechte Wohnung und vereinbarte Grundleistungen, die sich je nach Angebot ergänzen lassen.
Die eigene Wohnung passt oft nicht mehr zum Alltag
Wie die Hochschule Luzern in einer Studie von 2025 für das Bundesamt für Wohnungswesen zeigt, leben rund 73 Prozent der über 75-Jährigen in Mehrfamilienhäusern. Viele von ihnen wohnen zentral und geräumig, und dank langjähriger Mietverträge zahlen sie im Vergleich zum heutigen Markt wenig.

Eine hohe Badewanne, schmale Türen oder ein Treppenhaus ohne Lift werden mit den Jahren aber zum täglichen Hindernis. Wer sich damit erst nach einem Sturz beschäftigt, entscheidet möglicherweise unter Zeitdruck und mit eingeschränkten Wahlmöglichkeiten. Ein rechtzeitiger Vergleich der Angebote zum betreutem Wohnen in der Region verschafft dagegen Spielraum bei Preis, Lage und Ausstattung.
Betreutes Wohnen: Wenig Pflegebedarf erklärt noch nicht den Heimeintritt
Der Blick auf die Alters- und Pflegeheime. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament von 2024 festhält, benötigt rund ein Drittel der dort lebenden Personen weniger als eine Stunde Pflege pro Tag.
Daraus lässt sich allerdings nicht schliessen, dass diese Menschen keinen Heimplatz benötigen. Auch der Betreuungsbedarf, die Wohnsituation und fehlende Unterstützung können einen Aufenthalt notwendig machen.

Betreutes Wohnen zielt auf diese Lücke zwischen dem Leben im eigenen Haushalt und dem Eintritt in eine Institution. Für die meisten älteren Menschen ist diese Option eine tolle Alternative, nicht alleine zu sein.
Diese Zusatzleistungen können im Alltag entlasten
Viele Angebote für betreutes Wohnen arbeiten mit einer Grundpauschale, zu der sich einzelne Leistungen dazubuchen lassen. Darin können ein Notrufsystem, eine Ansprechperson sowie die Vermittlung weiterer Hilfen enthalten sein. Ob die Ansprechperson vor Ort ist und wann sie erreichbar ist, hängt vom Anbieter ab.

Ein Mahlzeitendienst erspart einen Teil des Einkaufs und Kochens und kann eine ausgewogene Ernährung unterstützen. Wie viel er kostet, hängt vom Angebot und möglichen Beiträgen ab.
Die Haushaltshilfe übernimmt Wäsche, Reinigung und Betten, also jene Arbeiten, die zuerst zu schwer werden. Ein Fahr- und Begleitdienst bringt Seniorinnen und Senioren zum Arzt, zur Therapie oder zum Coiffeur. Wer diese drei Module nach Bedarf kombiniert, kann sich im Alltag deutlich entlasten.
Beim Vergleich der Kosten stehen häufig Reinigung, Mahlzeiten und Notruf im Vordergrund. Gemeinsame Mittagstische, Bewegungskurse oder begleitete Ausflüge können Menschen aktiv halten und für regelmässigen Kontakt im Haus sorgen. Wer regelmässig unter Leuten ist, hat mehr Gelegenheiten, Beschwerden anzusprechen und Unterstützung zu erhalten.
Ab 2028 gelten neue Regeln bei den Ergänzungsleistungen
Finanziell bewegt sich in der Schweiz gerade einiges, und das betrifft genau diese Zusatzleistungen. Im Juni 2025 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen angepasst und dafür einen gesamtschweizerischen Mindestkatalog geschaffen. Er umfasst Notrufsysteme, Haushaltshilfe, Mahlzeitenangebote, Begleit- und Fahrdienste sowie Zuschläge fürs Wohnen.
Die Kantone müssen für die Betreuungsleistungen Pauschalen festlegen, die in der Summe mindestens 11'160 Franken pro Jahr ergeben. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede anspruchsberechtigte Person automatisch diesen Betrag erhält.

Entscheidend sind der festgestellte Bedarf an den jeweiligen Leistungen und die Voraussetzungen für den EL-Anspruch. Die Kantone können höhere Beträge vorsehen. Bei Mahlzeitenangeboten geht es um zusätzliche Kosten, etwa für Lieferung und Aufwärmen; das Essen selbst ist bereits im allgemeinen Lebensbedarf berücksichtigt.
Der Bundesrat hat das Inkrafttreten dieser Bestimmungen auf den 1. Januar 2028 festgelegt. Änderungen bei den Zuschlägen für rollstuhlgängige Wohnungen und ein zusätzliches Zimmer für die Nachtassistenz greifen bereits ab 2027. Für anspruchsberechtigte Haushalte kann die neue Regelung das Wohnen zu Hause finanziell erleichtern.













