Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Versorgungsausgleich bei Scheidungen
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) ein Urteil zum Versorgungsausgleich zwischen Ehepartnern nach einer Scheidung.

Das Wichtigste in Kürze
- Durch den sogenannten Versorgungsausgleich sollen bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Anrechte zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichermassen auf beide Partner aufgeteilt werden..
Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe muss darüber entscheiden, ob eine Sonderregelung bei der Teilung von Betriebsrenten zwischen den Partnern mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Vorgaben im 2009 reformierten Versorgungsausgleichsgesetz Frauen bei ihrer späteren Rente benachteiligen. (Az. 1 BvL 5/18)
Durch den sogenannten Versorgungsausgleich sollen bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Anrechte zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichermassen auf beide Partner aufgeteilt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm rief das Bundesverfassungsgericht an, weil es eine Regelung im Zusammenhang mit der Aufteilung von Betriebsrenten für verfassungswidrig hält. Das OLG begründete dies damit, dass durch die Vorgaben vor allem Frauen unter Umständen eine geringere Altersversorgung aus Betriebsrenten erhalten. Grund ist ein in den vergangenen Jahren häufiger aufgetretenes Zinsgefälle aufgrund der Niedrigzinsphase.