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Parlament verlangt Pilotprojekt für digitale Unterschriftensammlung

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Bern,

Der Nationalrat hat einem Pilotprojekt zur elektronischen Sammlung von Unterschriften bei Initiativen und Referenden zugestimmt.

Glättli
Balthasar Glättli vertrat im Nationalrat die Mehrheit der Kommission. (Archivbild) - keystone

Die elektronische Sammlung von Unterschriften für Initiativen oder Referenden soll in einem Pilotprojekt getestet werden. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat einem entsprechenden Vorstoss zugestimmt. Ein zweiter Vorstoss, der die Einführung der digitalen Unterschriftensammlung verlangte, wurde abgeändert an den Ständerat zurückgewiesen.

Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH) verglich die zwei Motionen mit einer zweistufigen Rakete: Die erste Stufe sei ein Versuchsbetrieb und die zweite Stufe die Einführung. Glättli vertrat im Nationalrat die Mehrheit der Kommission.

Die erste Motion, welche ein Pilotprojekt für elektronische Unterschriftensammlungen vorsieht, wurde mit 124 zu 66 Stimmen angenommen. SP, FDP, Mitte, Grüne, GLP und EVP sowie der Bundesrat unterstützten das Anliegen, während die SVP es ablehnte.

Ziele und Beteiligte der Pilotphase

Das Pilotprojekt soll offene Fragen beantworten, wie Bundeskanzler Viktor Rossi, der den Standpunkt des Bundesrats vertrat, sagte. So sei zum jetzigen Zeitpunkt unklar, wie ein Bürger oder eine Bürgerin elektronisch unterschreiben könne. Eine Möglichkeit sei ein elektronischer Identifikationsnachweis (E-ID).

Über die E-ID muss aber zuerst das Volk der erarbeiteten Gesetzesgrundlage zustimmen. Das Parlament hatte diese in der vergangenen Wintersession beschlossen. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet Ende September statt.

Weiter sollen in der Pilotphase Kantone und Gemeinden miteinbezogen werden. Sie würden die Stimmregister führen, sagte Rossi. Zum weiteren Ablauf hiess es, dass der Bundesrat Ende 2026 über einen Beginn des Versuchs entscheiden soll.

Abgeänderte Motion und politische Haltung

Eine zweite Motion aus dem Ständerat verlangte, dass die Sammlung künftig nur über digitale Kanäle stattfinden solle. Der Text wurde abgeändert angenommen und geht zurück an den Ständerat. Nun verlangt der Vorstoss, dass digitale Unterschriften neben händischen Unterschriften möglich sein müssen.

Die abgeänderte Motion wurde mit 95 Ja- zu 91 Nein-Stimmen angenommen. Grundsätzlich gegen beide Vorstösse waren grosse Teile der SVP-Fraktion.

«Volksinitiativen und Referenden sind keine Internetumfragen», sagte Nationalrat Benjamin Fischer (SVP/ZH) als Vertreter der Kommissionsminderheit. Weiter argumentierte er damit, dass mit einer guten Adressdatenbank innert Kürze die nötigen Unterschriften gesammelt werden könnten. Die Unterschriftensammlung dürfe eine gewisse Hürde haben.

Stärkung der direkten Demokratie

Für eine Mehrheit im Nationalrat sollen mit der elektronischen Unterschriftensammlung die Volksrechte gestärkt werden. Es sei eine Weiterentwicklung der direkten Demokratie, sagte etwa Gerhard Andrey (Grüne/FR). Zudem würde es die Prozesse wie die Kontrolle der Unterschriften «massiv» verbessern, erklärte Nationalrat Marcel Dobler (FDP/SG).

Die Vorstösse wurden vergangenen September eingereicht. Damals berichteten die Tamedia-Zeitungen, dass es bei der Unterschriftensammlung zu mutmasslichem Betrug kam. Bekannt ist der Fall auch unter dem Schlagwort «Unterschriften-Bschiss». Die Bundeskanzlei hatte bereits 2022 rechtliche Schritte eingeleitet.

Kommentare

User #2159 (nicht angemeldet)

Dann hat Glättli nicht mehr so viele stimme bei einer Initiativen

User #1311 (nicht angemeldet)

Glättli hatte mal eine IT-Firma die er an die Wand gefahren hat. Bei dem Palmarès konsultiert man lieber jemand anders punkto IT...

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