Solothurner Parlament lehnt Kantonsreferendum ab
Solothurn hat ein Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung abgelehnt.

Der Kanton Solothurn wird kein Kantonsreferendum gegen die vom Bundesparlament beschlossene Individualbesteuerung ergreifen. Das Parlament hat am Mittwoch die Forderung der Finanzkommission mit 50 zu 45 Stimmen abgelehnt.
Gegen ein Kantonsreferendum votierten in der ausführlichen Diskussion die Fraktionen FDP-GLP, SP und Grüne. Die Individualbesteuerung schaffe «Klarheit und Gerechtigkeit», hiess es bei der FDP. Die SP hielt fest, die Individualbesteuerung entspreche den gesellschaftlichen Realitäten und bringe positive Erwerbsanreize für Frauen.
Für ein Kantonsreferendum sprachen sich die Fraktionen SVP und Mitte aus. Es handle sich um einen «radikalen Umbau der Ehebesteuerung» und bringe neue Ungerechtigkeiten, hielt die SVP fest. Die Mitte führte ins Feld, die Individualbesteuerung sei eine «unfaire Steuerrevolution», die für die Kantone ein «Administrativmonster» sei.
Finanzielle und administrative Herausforderungen
Der Regierungsrat lehnte die Forderung ab. Ein staatlich initiiertes Kantonsreferendum sollte auf Fälle von grundlegender Verfassungsbedeutung beschränkt bleiben, hielt der Regierungsrat fest. Parteien oder Organisationen stehe es frei, ein fakultatives Referendum zu ergreifen.
Die Finanzkommission des Parlamentes hatte den Antrag für ein Kantonsreferendum eingebracht. Die direkten und indirekten Kosten der Individualbesteuerung wären zu hoch. Allein im Kanton müssten bis zu 60'000 zusätzliche Steuererklärungen pro Jahr verarbeitet werden, begründete die Finanzkommission die Forderung.
Mit dem Kantonsreferendum können mindestens acht Kantone erreichen, dass das Volk über ein vom Bundesparlament beschlossenes Gesetz abstimmt. Bislang gab es nur einmal ein solches Referendum: Elf Kantone ergriffen das Referendum gegen ein Steuergesetz. Sie befürchteten massive Einbussen. Das Volk lehnte das Gesetz in der Abstimmung im Mai 2004 ab.