Coronavirus: Spezielles Wochenende für Polizistinnen und Polizisten

Kantonspolizei Zürich
Kantonspolizei Zürich

Zürich,

Bei der Kantonspolizei Zürich sind zwischen Freitag, 20.März, und Sonntag, 22. März, rund 140 Meldungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus eingegangen.

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Auto überschlägt sich auf der A1 bei Lindau ZH (Symbolbild). - Keystone

Im Rahmen der Patrouillentätigkeit sowie auch aufgrund der eingegangenen Meldungen führten Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei Zürich sowie der kommunalen Polizeikorps diverse Kontrollen im ganzen Kantonsgebiet durch. Die Kontrollen erfolgten stets im Rahmen der Verhältnismässigkeit. Das Ziel der Polizei ist nicht das Ausstellen von Bussen oder das Eröffnen von Verzeigungen, sondern die Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung mit Augenmass durchzusetzen.

Rund 100 Meldungen betrafen vor allem jugendliche Gruppierungen im Öffentlichen Raum, die sich scheinbar nicht an die Abstandsregeln oder die Höchstanzahl von Personen gehalten hatten. Oft hatten sich diese bis zum Eintreffen der Polizei bereits aufgelöst, oder die angetroffene Situation entsprach nicht der Eingangsmeldung.

Die Polizisten suchten mit den angetroffenen Jugendlichen das Gespräch und appellierten an ihre soziale Verantwortung sowie die Solidarität gegenüber der Gemeinschaft, speziell den besonders gefährdeten Personen gegenüber. Ebenfalls machten sie auf die geltenden Bestimmungen aufmerksam und forderten sie auf, sich freiwillig zu zerstreuen.

Personen nur vereinzelt weggewiesen

Die Jugendlichen zeigten sich grösstenteils einsichtig und begaben sich auf den Heimweg. Es mussten nur vereinzelt Personen weggewiesen werden.

Ebenso gingen rund 40 Meldungen ein, in denen mitgeteilt wurde, dass Detailhändler sich nicht an die geltenden Bestimmungen betreffend der Höchstanzahl von Kunden hielten oder noch Produkte verkaufen würden, die nicht erlaubt sind. Beim Überprüfen der Meldungen durch die Polizistinnen und Polizisten stellte sich vielfach heraus, dass sich die Geschäfte an die Auflagen hielten.

In Einzelfällen mussten Geschäftsführer ermahnt werden, die geltenden Bestimmungen ausnahmslos umzusetzen. Weiter wurde gemeldet, dass Restaurants oder sonstige Lokale geöffnet hätten und Kunden bewirtschaften würden.

Beim Überprüfen der Situationen stellte sich grösstenteils heraus, dass es sich um Reinigungspersonal handelt, das am  Arbeiten war oder erlaubt Take-Away angeboten wurde. Insgesamt wurden damit die Weisungen des Bundesrates zum Schutz vor dem Coronavirus durch die Bevölkerung im Kanton Zürich gut eingehalten.

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