Weniger Schlichtungsverfahren wegen Corona-Hilfen
Die staatlichen Corona-Hilfsmassnahmen haben Auswirkungen auf die Schlichtungsverfahren bei Mieten und Pachten.

Im ersten Halbjahr 2021 wurden zehn Prozent weniger von ihnen eingeleitet als in der Vorjahresperiode, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Donnerstag mitteilte. Insgesamt kam es bis Ende Juni zu 12'087 Verfahren.
Seit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung 2011 ist das der tiefste Stand. Für das BWO ist der Rückgang bemerkenswert, weil sich gemäss dem zweiten Monitoring der Geschäftsmieten von Ende Juni der Anteil von Unternehmen mit Problemen beim Mietezahlen vervierfacht hatte.
Beim Abarbeiten der Fälle hielten sich die Kantone mit einer Zunahme der Pendenzen die Waage mit jenen, die eine Abnahme verzeichneten. Da namentlich der Kanton Waadt mehr Fälle erledigte, nahmen die Pendenzen landesweit ab.
Der wichtigste Grund für ein Schlichtungsverfahren blieb mit 15,1 Prozent die Zahlungsaufforderung gefolgt von der Vertragsauflösung (14,1 Prozent). Während im zweiten Halbjahr 2020 bei 12,1 Prozent eine Einigung über eine Mietzinssenkung im Vordergrund stand, ging der Anteil im ersten Halbjahr auf 7,1 Prozent zurück.
Damit waren im ersten Halbjahr Mängel an der Mietsache (9 Prozent) oder die Erstreckung eines Mietverhältnisses (7,7 Prozent) wieder häufiger als die Mietzinssenkungen. Die Zunahme im zweiten Halbjahr 2020 führt das BWO auf die Senkung des Referenzzinssatzes im März zurück.
Insgesamt behandelten die zuständigen Stellen im ersten Halbjahr 19'626 Verfahren. Bei den erledigten 13'910 Fällen kam es in 54 Prozent zu einem Vergleich, einem Klagerückzug oder einer Klageanerkennung. 16,1 Prozent der Verfahren blieben ohne Einigung, was zu einer Klagebewilligung führte.