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Grenchen: Wirbel um Swisscom-Antenne – Beschwerden blitzen ab

Marie Augustin
Marie Augustin

Grenchen,

Südlich der Solothurnstrasse in Grenchen SO wird eine neue Mobilfunkanlage entstehen. Mehrere Personen machen sich Sorgen wegen der Strahlungsbelastung.

Mobilfunkanlage Grenchen Strahlung Beschwerde
Dieses Gewerbegebäude ist von den Strahlungsberechnungen zur neuen Mobilfunkanlage betroffen. - Google Street View

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen den Bau einer neuen Mobilfunkanlage wurde Einsprache erhoben.
  • Die Beschwerdeführenden zogen den Fall bis vor das Bundesgericht.
  • Dort wurden ihre Beschwerden nun abgewiesen.

In Grenchen SO soll auf der Parzelle 10027 eine neue Mobilfunkanlage der Swisscom entstehen.

Doch mehrere Personen erhoben Einsprache gegen das Baugesuch: Südlich der Solothurnstrasse liegt ein Gewerbegebäude mit mehreren kleineren Unternehmen.

Wie die «Solothurner Zeitung» berichtet, war die Mobilfunkanlage 2022 durch die städtische Bau-, Planungs- und Umweltkommission bewilligt worden.

Die Einsprachen der Beschwerdeführenden wurden erst vom kantonalen Bau- und Justizdepartement und anschliessend auch vom Verwaltungsgericht abgelehnt.

Mobilfunkantenne Grenchen Gewerbegebäude Einsprache
Fachpersonen installieren eine Mobilfunkantenne der Swisscom. Die Strahlung würde wegen der Höhe nur in sehr steilem Winkel auf das Gewerbegebäude fallen. (Archivbild) - keystone

Schliesslich zogen die Beschwerdeführenden vor das Bundesgericht – wo sie nun ebenfalls abgewiesen wurden. Sie hatten eine «vollständige Verweigerung» der Baubewilligung gefordert: Ihrer Meinung nach wäre die durch ein Fenster einfallende Strahlung zu hoch.

Machst du dir Gedanken über die Strahlungsbelastung in deiner Umgebung?

Gerichtskosten von 4000 Franken

Laut dem Bundesgericht liegen keine Verstösse gegen Umweltvorgaben oder Verfahrensfehler vor. Das Bundesgericht entschied, dass die aus grosser Höhe in steilem Winkel abfallende Strahlung zu vernachlässigen sei: Sie treffe nur auf einen minimalen Teil der Fenster.

Die Beschwerdeführenden hatten nicht nachgewiesen, dass die relevante Innenraumhöhe von 1,5 Metern tatsächlich vom Strahlungseinfall betroffen wäre.

Die Beschwerdeführenden müssen die Gerichtskosten von 4000 Franken tragen.

Kommentare

User #2754 (nicht angemeldet)

Alle wollen 100% Netzabdeckung, aber natürlich keine Antennen in ihrer Nähe! Alle wollen eine sichere Stromversorgung, doch niemand will Atomkraftwerke, Kohlekraftwerke etc. in seinem Hinterhof! Alle wollen erneuerbare Energien, aber die dazu nötigen Anlagen wie Windräder oder Solarzellen bitte weit, weit weg von den eigenen Grundstücken oder gar komplett weg aus dem Sichtfeld usw.! Tja, das ist die heutige, abgehobene, arrogante, selbstsüchtige, neidische und narzistische Gesellschaft!

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