Menschenrechte

    Semenya will Gerichtshof für Menschenrechte anrufen

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    Südafrika,

    Caster Semenya will nach Angaben ihres Anwalts in ihrem langjährigen Rechtsstreit nun auch noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ziehen.

    Caster Semenya klagt gegen eine umstrittene Regel des Leichtathletik-Weltverbands zum Testosteron-Limit bei Läuferinnen. Foto: Kamran Jebreili/AP/dpa
    Caster Semenya klagt gegen eine umstrittene Regel des Leichtathletik-Weltverbands zum Testosteron-Limit bei Läuferinnen. Foto: Kamran Jebreili/AP/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Alle afrikanischen Menschenrechts-Kommissionen hätten nun ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht.

    Der Jurist Greg Nott gab in seinem Statement aber keinen Zeitpunkt bekannt.

    Alle afrikanischen Menschenrechts-Kommissionen hätten nun ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht. Sie würden hoffnungsvoll bleiben, dass der Leichtathletik-Weltverband seinen Fehler einsehe, den er gemacht habe und die Regel rückgängig mache.

    Die zweifache 800-Meter-Olympiasiegerin Semenya hatte vor rund zwei Monaten vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne eine Niederlage hinnehmen müssen: Es hatte die Beschwerde Semenyas zurückgewiesen. Die 29-Jährige war damit gegen eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes Cas vorgegangen. Im Kern des anhaltenden Rechtsstreits geht es um eine umstrittene Regel des Leichtathletik-Weltverbandes zum Testosteron-Limit für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen.

    «Ich werde weiter für Menschenrechte von Athletinnen kämpfen, für jene auf und jenseits der Bahn - bis wir alle so frei laufen können, wie wir geboren wurden», hatte die 29 Jahre alte Südafrikanerin in einer Mitteilung nach dem Schweizer Bundesgerichts-Urteil gesagt.

    Die Regel verlangt, dass Semenya ihren natürlichen Testosteron-Wert durch Medikamente senken soll. Die dreifache Weltmeisterin lehnt das ab. Für den Verband gehört Semenya zu den «biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten». Sie darf daher nicht an Wettbewerben über 400 Meter bis zu einer Meile starten.

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