Jens Lehmann muss im «Kettensäge-Prozess» tief in die Taschen greifen. Der ehemalige Profi-Fussballer wird vom Gericht verurteilt und zur Kasse gebeten.
Jens Lehmann
Jens Lehmann betritt den Gerichtssaal. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Jens Lehmann wird zu einer Geldstrafe in Höhe von 135'000 Euro verurteilt.
  • Der Deutsche beschädigte die Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge.
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Jens Lehmann muss im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge tief in die Tasche greifen. Das Landgericht München II hat den ehemaligen deutschen Nationaltorhüter zu einer Geldstrafe von 135'000 Euro verurteilt.

Staatsanwalt forderte Freiheitsstrafe auf Bewährung

Der 54-jährige Lehmann hatte mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn am Starnberger See angesägt. Ausserdem soll er laut Anklage in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Zeche geprellt und die Parkgebühren nicht bezahlt haben.

Ein Verfahren wegen Beleidigung von Polizisten stellte das Gericht ein. Am 22. Dezember vergangenen Jahres war Lehmann vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden, insgesamt also 420'000 Euro.

Jens Lehmann
Der ehemalige Fussball-Nationaltorwart Jens Lehmann (l) steht vor Beginn des Berufungsprozesses am Landgericht mit seinem Anwalt Florian Ufer im Gerichtssaal. - keystone

Dagegen hatten Lehmann und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt.

Im zweiten Prozess ging es nun etwas milder für den früheren Internationalen aus. Lehmann hatte davor seinen Schuldspruch akzeptiert. Er verständigte sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Betrugs anzunehmen.

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Ursprünglich hatte er angegeben, die Garage mit der Kettensäge in der Hand betreten zu haben, sich sonst aber auf Erinnerungslücken berufen und von falschen Verdächtigungen und Rufmord gesprochen.

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