Gianni Infantino wollte mit einer Beschwerde Einsicht in die Protokolle der Einvernahmen zum Strafverfahren erlangen. Die Beschwerde wurde nun abgewiesen.
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Gianni Infantino ist Präsident der Fifa. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Fifa-Präsident Infantino wollte Akteneinsicht erlangen.
  • Seine entsprechende Klage wird vom Bundesstrafgericht abgewiesen.

Im Strafverfahren wegen der Gespräche zwischen ihm und dem ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber erhält Fifa-Präsident Gianni Infantino keine Akteneinsicht. Das Bundesstrafgericht hat seine entsprechende Beschwerde abgewiesen.

Infantino hatte im Strafverfahren wegen der nicht protokollierten Gespräche zwischen ihm und Lauber mit eine Beschwerde eingereicht. Diese ging an das Bundesstrafgericht und verlangte Einsicht in die Protokolle von Einvernahmen.

Infantinos Forderungen wurden zurückgewiesen

Der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller hatte diesen Abgelehnt. Seine Begründung war, dass der Beschuldigte vor der eigenen Einvernahme keinen Anspruch auf Akteneinsicht habe. Diese Auffassung wird nun vom Bundesstrafgericht bestätigt, wie einer Mitteilung des ausserordentlichen Bundesanwalts vom Montag zu entnehmen ist.

Infantino hatte verlangt, dass der ausserordentliche Bundesanwalt bekannt gebe, welche Beweiserhebungen er bereits durchgeführt habe oder noch durchzuführen gedenke. Ebenso erfolglos blieb Infantinos Forderung, die Beweiserhebungen zu wiederholen und ihm dabei die strafprozessualen Teilnahmerechte zu gewähren.

Das Urteil ist laut Mitteilung rechtskräftig.

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