Kaum Verstösse gegen Mindestlohnregelung im Tessin

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Bellinzona,

Gut vier Prozent der kontrollierten Firmen haben im vergangenen Jahr gegen den Tessiner Mindestlohn verstossen. Das zeigt eine Überprüfung der Behörden.

Der geltende Mindestlohn wurde im Kanton Tessin im vergangenen Jahr grösstenteils eingehalten. (Symbolbild)
Der geltende Mindestlohn wurde im Kanton Tessin im vergangenen Jahr grösstenteils eingehalten. (Symbolbild) - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA

Überprüft wurden 4164 Unternehmen mit 17’667 Mitarbeitenden. Verstösse gegen das Mindestlohngesetz wurden in 186 Fällen festgestellt, wie das Tessiner Finanz- und Wirtschaftsdepartement am Mittwoch mitteilte. Damit hätten 4,5 Prozent der kontrollierten Unternehmen gegen den Mindestlohn verstossen.

Ein wesentlicher Teil der festgestellten Unregelmässigkeiten sei auf Berechnungsfehler oder falsche Einschätzungen zurückzuführen, heisst es in der Medienmitteilung weiter. In nahezu allen Fällen sei die Lohndifferenz nachbezahlt worden.

In Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge seien bei ausländischen Dienstleistungserbringern, die weniger als 90 Tage im Tessin tätig waren, 606 Arbeitgeber kontrolliert worden. 67 davon wurden wegen Nichteinhaltung des Mindestlohns sanktioniert, wie die Behörden schreiben.

Auch die Anstellungsbedingungen von Praktikanten wurden im Tessin überprüft. Von 136 kontrollierten Praktikantinnen und Praktikanten in 102 Unternehmen hätten die Anstellungsbedingungen in 13 Fällen nicht den geltenden Richtlinien entsprochen.

Parallel zu den Mindestlohnkontrollen sei zudem eine Überprüfung der Einhaltung der branchen- und ortsüblichen Löhne erfolgt. Diese stütze sich entweder auf Referenzlöhne aus Gesamtarbeitsverträgen oder auf den lohnbasierten Rechner mit statistischen Daten des Instituts für Wirtschaftsforschung (IRE) der Università della Svizzera italiana (USI). Dadurch liessen sich Verstösse gegen das Mindestlohngesetz von möglichen Fällen wiederholter und missbräuchlicher Angebote unter dem üblichen Lohnniveau unterscheiden, heisst es im Communiqué weiter.

Im Grosshandel sowie in der Informatikbranche seien Hinweise auf solche Situationen festgestellt worden. Gleichzeitig habe sich in beiden Bereichen eine beträchtliche Zahl von Mindestlohnverstössen gezeigt.

Bei den bereits 2025 geltenden Normalarbeitsverträgen (NAV) wurde bei 1091 Unternehmen mit 2021 tätigen Personen zusätzlich überprüft, ob der jeweilige NAV eingehalten wurde, wie es weiter heisst. 68 Unternehmen hätten gegen die Bestimmungen verstossen, davon betroffen waren 139 Personen mit nicht konformen Löhnen. Auch hier beruhe ein Teil der Unregelmässigkeiten auf Berechnungsfehlern oder einer falschen Einstufung.

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Kommentare

User #1093 (nicht angemeldet)

Das ist eine positive Meldung und wird die 450,000 Grenzgänger, auch die im Rest des Landes, sicher freuen.

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