Cas: RB Leipzig bei Augustin-Transfer auf Zielgeraden

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Deutschland,

Im Fall um den Augustin-Transfer muss das Sportgericht entscheiden. RB Leipzig sieht sich immer noch im Recht.

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Hat sich über Instagram vom RB Leipzig verabschiedet: Jean-Kévin Augustin. Foto: Carmen Jaspersen - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Muss Leeds United für Jean-Kévin Augustin Ablöse zahlen oder nicht?
  • RB Leipzig sieht sich im Recht, und pocht auf die Summe von 21 Millionen Euro.
  • Das Sportgericht in Lausanne muss den Entscheid fällen.

RB Leipzig ist im Transfer-Dauerstreit um Ex-Stürmer Jean-Kévin Augustin auf der Zielgeraden. «Wir sehen uns nach wie vor im Recht und blicken der schriftlichen Urteilsverkündung daher sehr zuversichtlich entgegen.» Das sagte Florian Scholz, Kaufmännischer Leiter Sport.

Nach einer Anhörung beim Internationalen Sportgerichtshof Cas in Lausanne wartet der sächsische Fussball-Bundesligist nun auf ein Urteil. Das könne jedoch noch Monate dauern.

Im Grundsatz geht darum, ob bei der Leihe von Augustin zu Leeds United in der Saison 2019/2020 eine Kaufpflicht greift. Dies entscheidet, ob die Engländer eine Ablöse von 21 Millionen Euro nach Leipzig überweisen müssen oder nicht. Der Weltverband FIFA hatte Leipzig in dem Fall bereits Recht gegeben. Der Erstligist aus der Grafschaft Yorkshire hatte daraufhin den Cas angerufen.

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