Bundesliga: Clubs müssen jetzt für Polizei zahlen – Kritik

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    Clubs der Bundesliga können neu für Polizeikosten an die Kasse gebeten werden. Das sorgt für einen Aufschrei.

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    Das Bundesverfassungsgericht gab Bremen im Streit um die Beteiligung an den Polizeikosten für Hochrisikospiele recht. - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • In Deutschland gibt es einen Fan-Aufschrei.
    • Bundesliga-Clubs müssen können neu an Polizeikosten beteiligt werden.
    • «Ein Freifahrtsschein für den aggressiven Polizeiapparat», so eine Fan-Helferin.

    Zwei Fan-Organisationen haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beteiligung der Deutschen Fussball Liga (DFL) an den Polizeikosten für Hochrisikospiele massiv kritisiert.

    Die DFL war mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen gescheitert.

    Thomas Müller bundesliga
    Thomas Müller von Bayern München bei einem Spiel der Bundesliga im Bild. - keystone

    «Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Freifahrtschein für einen immer aggressiver und martialischer auftretenden Polizeiapparat», sagte Linda Röttig, Mitglied im Vorstand des Dachverbands der Fanhilfen, in einer Stellungnahme.

    Die Organisation «Unsere Kurve» teilte mit, sie nehme das Urteil «fassungslos zur Kenntnis».

    «Unsere Kurve»: Deutscher Profifussball leistet über Steuern Beitrag

    «Unsere Kurve» verwies darauf, dass die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit und Ordnung eine Kernaufgabe des Staates sei. «Gemäss des Steuerstaatsprinzips hat diese Gewährleistung aus Steuermitteln zu erfolgen. Und hier leistet der deutsche Profifussball bereits seinen Beitrag – zuletzt in Höhe von ca. 1,6 Milliarden Euro pro Jahr.»

    Das Urteil müsse fair und gleich auf alle öffentlichen Grossveranstaltungen angewendet werden, sagte Sprecher Thomas Kessen.

    «Wir erwarten nun vom Freistaat Bremen jährliche Rechnungen an die Veranstalter des Bremer Freimarkts. Auch das Münchner Oktoberfest, der Kölner Karneval und die Silvesterpartys am Brandenburger Tor müssen den Veranstaltern in Rechnung gestellt werden.»

    Ob dies die Gesellschaft wolle, dürfe bezweifelt werden – «und ebenso zweifelhaft ist das heutige Urteil».

    Vereine sollen bei Gebührenbescheiden vor Gericht gehen

    Röttig forderte die Vereine auf, als Konsequenz aus dem Urteil «jeden einzelnen Gebührenbescheid vor den Verwaltungsgerichten zu beklagen».

    Nur so könne die Grundlage für den Kräfteeinsatz der Polizei überprüft und somit die Richtigkeit der Rechnungssumme bewertet werden.

    Kommentare

    User #9281 (nicht angemeldet)

    Richtige Fan randalieren nicht sondern unterstützen den Club. Daher Aussortieren

    User #5062 (nicht angemeldet)

    Sehr guter Entscheid. Sollte auch in der Schweiz so sein.

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