Das Landgericht Frankfurt am Main wird das Urteil zur Zivilklage des Fussball-Regionalligisten SV Waldhof Mannheim gegen den Abzug von drei Punkten am 20.
Das Landgericht und Amtsgericht Frankfurt am Main. Foto: Fredrik von Erichsen
Das Landgericht und Amtsgericht Frankfurt am Main. Foto: Fredrik von Erichsen - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das sagte ein Vereinssprecher der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nach der Gerichtsverhandlung in Frankfurt am 20.

März bekannt geben.

Das sagte ein Vereinssprecher der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nach der Gerichtsverhandlung in Frankfurt am 20. Februar. Die Urteilsverkündung werde um 16.00 Uhr beginnen. Der Tabellenführer der Regionalliga Südwest hatte die Klage gegen ein Urteil des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) eingereicht und dies mit Verfahrensfehlern begründet.

Während des Relegationsrückspiels der Mannheimer um den Aufstieg in die 3. Liga gegen den KFC Uerdingen am 27. Mai hatten Waldhof-Fans Rauchbomben auf das Spielfeld geworfen. Dies hatte zum Spielabbruch geführt. Der DFB-Kontrollausschuss belegte den SV Waldhof anschliessend unter anderem mit einem Abzug von neun Punkten in der laufenden Saison. In einer anschliessenden Berufungsverhandlung reduzierte das DFB-Bundesgericht die Strafe auf drei Punkte.

Laut einer Aussage von Waldhof-Geschäftsführer Markus Kompp Anfang November hatte schon unter dem Strafantrag des Kontrollausschusses unter anderem eine notwendige Unterschrift gefehlt. Zudem sei ein Punktabzug in den DFB-Statuten nicht genau bestimmt.

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