Doping

    Staatsanwaltschaft: Keine Revision nach Doping-Prozess

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    Deutschland,

    Die Staatsanwaltschaft verzichtet nach dem Urteil des Landgerichts München gegen den Erfurter Doping-Arzt Mark S. auf eine Revision.

    Sportmediziner Mark S. (M) wurde zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Foto: Christof Stache/AFP-POOL/dpa
    Sportmediziner Mark S. (M) wurde zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Foto: Christof Stache/AFP-POOL/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • «Mit ein wenig Abstand dazu kann ich sagen, dass die Staatsanwaltschaft nicht in Revision gehen wird.

    Dies erklärte Oberstaatsanwalt Kai Gräber in einem Interview der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». Der Anwalt des Arztes will indes Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Mark S. war am 15. Januar wegen jahrelangen Blutdopings an Sportlern und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren.

    «Mit ein wenig Abstand dazu kann ich sagen, dass die Staatsanwaltschaft nicht in Revision gehen wird. Das Urteil ist zwar bei allen Angeklagten ein bisschen unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft geblieben, aber nicht in einem Umfang, der unangemessen erscheint», sagte Gräber der «FAZ». Die Vorsitzende Richterin habe in ihrer Urteilsverkündung die richtigen Worte gefunden. Es gebe keinen Grund, Revision einzulegen.

    Der Anwalt von Mark S., Juri Goldstein, hatte der Deutschen Presse-Agentur dagegen gesagt, es habe einen «erheblichen Verstoss» gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens gegeben. Der BGH in Karlsruhe muss entscheiden, ob vor dem Landgericht München II Verfahrensfehler gemacht wurden.

    Die Anwälte von Mark S. hatten in der Verhandlung behauptet, dass der Spitzensport fest mit Doping verbunden sei. Dem widersprach Richterin Marion Tischler: Sie sah in dem Verfahren keine strafrechtlich relevanten Beweise dafür. Zudem bestritt die Kammer, dass Mark S. kein faires Verfahren zugestanden habe, auch wenn es teils eine Vorverurteilung in der Öffentlichkeit gegeben habe.

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